Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) am Standort Haus Aden Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) am Standort Haus Aden
Der Bergbau an der Ruhr wurde im Dezember 2018 beendet. Seitdem laufen Maßnahmen zur Umgestaltung der Wasserhaltungen in der Region. Es ist vorgesehen, das Grubenwasserniveau mit behördlicher Genehmigung auf ein Niveau von -600mNHN ansteigen zu lassen. Ein optimiertes Annahmeniveau von -380mNHN steht ebenfalls zur Diskussion und wird durch die RAG bei den zuständigen Behörden beantragt. Durch das Anheben des Wasserniveaus könnten die mineralischen Frachten im Grubenwasser verringert werden und der erforderliche Energiebedarf für das Heben des Grubenwassers deutlich reduziert werden. Das gesamte anzunehmende Grubenwasser wird am Standort Haus Aden durch Tauchmotorpumpen zutage gefördert. Die Planung der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) bezieht sich auf die bisherige Fördermenge, sowie die zu erwartende Fördermenge nach dem Wasseranstieg auf -600mNHN bzw. -380mNHN. Der Ablauf des Grubenwassers erfolgt im freien Gefälle zur Lippe.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Bergbau an der Ruhr wurde im Dezember 2018 beendet. Seitdem laufen Maßnahmen zur Umgestaltung der Wasserhaltungen in der Region. Zur Optimierung der Grubenwasserhaltung ist vorgesehen, das Grubenwasserniveau in der Wasserprovinz Aden schrittweise mit behördlicher Genehmigung auf ein Niveau von -600mNHN ansteigen zu lassen. Ein optimiertes Annahmeniveau von -380mNHN steht ebenfalls zur Diskussion und wird durch die RAG bei den zuständigen Behörden beantragt. Durch das Anheben des Wasserniveaus könnten die mineralischen Frachten im Grubenwasser verringert werden und der erforderliche Energiebedarf für das Heben des Grubenwassers deutlich reduziert werden. Das gesamte anzunehmende Grubenwasser wird am Standort Haus Aden durch Tauchmotorpumpen zutage gefördert. Die Planung der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) bezieht sich auf die bisherige Fördermenge, sowie die zu erwartende Fördermenge nach dem Wasseranstieg auf -600mNHN bzw. -380mNHN. Der Ablauf des Grubenwassers erfolgt im freien Gefälle zur Lippe.
Auf der Grundlage des von der RAG zur Verfügung gestellten aktuellen Datenbestandes inkl. der Prognosen, Mischungsrechnungen sowie eigener fachlicher Überlegungen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Machbarkeit, der Funktionssicherheit sowie niedriger Anlagen- und Betriebskosten, die Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung am Standort Haus Aden durchzuführen. Aktive, passive Reinigungsverfahren sowie deren Kombination sind planerisch zu betrachten.
Die Planung zur neuen Grubenwasseraufbereitung Haus Aden muss nachfolgende Randbedingungen und Anforderungen berücksichtigen.
• Planung und Auslegung einer zentralen, kontinuierlich arbeitenden Grubenwasseraufbereitungsanlage für das zukünftig gehobene Grubenwasser am Standort Haus Aden.
• Wasserprognosen und Mischungsrechnungen für das Zielgewässer sind vorhanden und sind vorläufige Grundlage der Planung.
• Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden auf die prognostizierte Beschaffenheit des Grubenwassers sowie die Behandlungszielwerte gemäß Gewässeranforderungen nach WRRL und den Anforderungen gemäß zugehöriger BVT. Die Festlegung der tatsächlich erforderlichen Behandlungsstufen und zulässiger Einleitgrenzwerte der AzGA wir im Zuge des Behörden Scoping festgelegt.
• Verfahrenstechnische Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden als aktive mehrstufige Anlage, sowie eine parallele Betrachtung über die Möglichkeit der Integration von passiven Anlagenteilen.
• Erstellen eines abgestimmten Einleitkonzeptes.
• Die aktive Begleitung und Beteiligung am Behörden Scoping ist Bestandteil der Planungsleistungen.
• Die Erstellung aller Planerischen Unterlagen für und während des Behörden Scopings.
• Alle durch die Behörden im Zuge der Scoping Termine geforderten Vergleiche und Ausarbeitungen.
• Planung einer AzGA für den Regelbetrieb mit einem Zulauf von min. 10m³/min, 17m³/min und max. 2x 17 m³/min. (zwei Pumpen) unter der Berücksichtigung der Mischungsrechnung für das Zielgewässer sowie der Prognosen und möglicher Behördlicher Auflagen. Der Bezugswert zur Angebotserstellung der AzGA erfolgt auf einen geschätzten Erstellungspreis von 30 Mio €.
• Variantenplanung zur Festlegung einer Vorzugsvariante durch den AG.
• Rückstandsbehandlung sowie -deponie und ggf. Immobilisierung der abgetrennten Schadstoffe mit der Zielorientierung auf Einhaltung der erforderlichen Zuordnungskriterien.
• Berücksichtigung einer Betriebszeit der neuen Grubenwasseraufbereitungsnlage Haus Aden von mindestens 30 Jahre.
• Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden mit der
Zielstellung der Erreichung niedriger Betriebskosten (Kosten für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, für Personal, Wartung/Instandhaltung).
• Die Planung der Anlagentechnik und der Gebäude hat unter Beachtung einschlägiger Gesetze (z.B. Bergrecht) und Verordnungen zum Einsatz und zur Anwendung energieeffizienter Produkte und Technologien zu erfolgen. Der Einsatz regenerativer Energien, die Anwendung von Kraft-Wärme-Kopplung zu Heizungszwecken und zur Warmwassererzeugung sowie zur Elektroenergieversorgung der Anlage ist unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten vorzusehen. Die Vorgaben des § 58 Sektorenverordnung (SektVO) zur Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen sind zu beachten.
Technische Detailvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Mitteilung, ob eine Teilnahme an der Befahrung beabsichtig ist zusammen mit der Benennung von maximal vier Personen.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Nachweise über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ erbracht werden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweise einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils zweifach maximiert hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden sowie der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den Anforderungen. Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 4.000.000 EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschreiten hat und wenn der Umsatz mit Objektplanung von Ingenieurbauwerken für die Behandlung von Flüssigkeiten (HOAI, Absatz 3, Teil 3, Leistungsphasen 1 bis 8 inkl. öBÜ) und Tragwerksplanung (HOAI, Absatz 4, Teil 1) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 400.000 EUR (netto) erreicht oder überschreiten hat und wenn der Umsatz mit Planung für Technische Ausrüstung für die Behandlung von Flüssigkeiten (HOAI, Absatz 4, Teil 2) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 500.000 EUR (netto) erreicht oder überschreiten hat. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Vorstehende Mindestumsätze müssen erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 25 Mitarbeiter/Innen erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen“ zu verwenden. Es sind mindestens 4 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens über aktuelle Projekte (Leistungsphase 4 muss abgeschlossen sein) oder in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Projekten vorgelegt werden über Ingenieurleistungen der Objektplanung und/oder der Tragwerksplanung und/oder der Technischen Ausrüstung zur Behandlung von Flüssigkeiten wobei:
a) bei mindestens zwei Maßnahmen müssen Teilleistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung erbracht werden/worden sein
b) bei mindestens zwei Maßnahmen muss die Behandlung von Eisen erbracht werden/worden sein
c) bei mindestens zwei Maßnahmen muss durch die Behandlung/Aufbereitung ein transport- und deponierfähiger Schlamm erzeugt worden sein
d) bei mindestens einer Maßnahme muss der zu behandelnde Wasserstrom 10 m³/Min betragen
Hierzu ist das Formular VIII „Referenzen von in den letzten 5 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten“ entsprechend oft zu vervielfältigen und zu verwenden
Ein Nachweise über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV ist erforderlich.
Die für den späteren Bau der AzGA vorgesehenen Flächen unterliegen dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.