Bodenannahme und Bodenbegutachtung Bergehalde Maybach Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2013782053
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenannahme und Bodenbegutachtung Bergehalde Maybach
Auf der Bergehalde Maybach sollen 2 Verebnungsflächen ertüchtigt werden. Z.zt. versickert das Niederschlagswasser größtenteils unkontrolliert in den Haldenkörper und strömt über teilweise unbekannte Wege der Vorflut zu. Ziel der Sanierung ist die Unterbindung der Versickerung des Niederschlagwassers in den Haldenkörper und die gefahrlose Ableitung zur Vorflut, um dadurch die Standsicherheit des Haldenkörpers bzw. der Haldenböschungen zu erhöhen. Die Sanierung findet unter Anwendung des BBergG (Bundesberggesetz) statt. Für die Profilierung der Flächen sind Fremdmassen erforderlich, die über die RAG zur Verfügung gestellt werden. RAG beauftragt den AN mit der Kontrolle und Freigabe der Bodenmassen durch einen vom Bergamt Saarbrücken anerkannten Gutachter (Bodenbegutachtung), mit der Überprüfung angelieferter Bodenmassen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Deklarationsanalyse (Materialeignungsüberwachung) sowie mit der Annahme, Verwiegung und Erfassung ankommender LKw.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf der Bergehalde Maybach sollen die beiden großen Verebnungsflächen ertüchtigt werden, mit dem Ziel die Beendigung der Bergaufsicht zu erreichen.Die Verebnungsflächen befinden sich einmal auf dem aktuellen Haldenplateau (ca. 358 mNN, als Fläche A bezeichnet) und östlich des Haldenkegels, etwa auf der Höhe der Haldenzufahrt (ca. 312 mNN) liegend (als Fläche B bezeichnet).Z.Zt. versickert das Niederschlagswasser größtenteils unkontrolliert in den Haldenkörper und strömt über teilweise unbekannte Wege der Vorflut zu.Ziel der Sanierung ist die Unterbindung der Versickerung des Niederschlag-wassers in den Haldenkörper und die gefahrlose Ableitung zur Vorflut, um dadurch die Standsicherheit des Haldenkörpers bzw. der Haldenböschungen zu erhöhen.Die Sanierung findet unter Anwendung des BBergG (Bundesberggesetz) statt. Die bergrechtliche Zulassung des ABP (Abschlussbetriebsplan) wurde vom Bergamt Saarbrücken erteilt.Für die Profilierung der Flächen A und B sind Fremdmassen im hohen Umfang erforderlich. Diese werden über das Bodenmanagement der RAG Montan-Immobilien GmbH und dessen Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den technischen Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis beschrieben. Hierzu gehören insbesondere:RAG beauftragt den AN mit der Kontrolle und Freigabe der vom Lieferanten angemeldeten Bodenmassen durch einen vom Bergamt Saarbrücken anerkannten Gutachter (Bodenbegutachtung), mit der Überprüfung angelieferter Bodenmassen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Deklarationsanalyse (Materialeignungsüberwachung) sowie mit der Annahme, Verwiegung und Erfassung der ankommenden LKW´s durch einen vom AN zu stellenden qualifizierten Verwieger.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.