Bodenannahme und Bodenbegutachtung Bergehalde Maybach Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenannahme und Bodenbegutachtung Bergehalde Maybach
Auf der Bergehalde Maybach sollen 2 Verebnungsflächen ertüchtigt werden. Z.zt. versickert das Niederschlagswasser größtenteils unkontrolliert in den Haldenkörper und strömt über teilweise unbekannte Wege der Vorflut zu. Ziel der Sanierung ist die Unterbindung der Versickerung des Niederschlagwassers in den Haldenkörper und die gefahrlose Ableitung zur Vorflut, um dadurch die Standsicherheit des Haldenkörpers bzw. der Haldenböschungen zu erhöhen. Die Sanierung findet unter Anwendung des BBergG (Bundesberggesetz) statt. Für die Profilierung der Flächen sind Fremdmassen erforderlich, die über die RAG zur Verfügung gestellt werden. RAG beauftragt den AN mit der Kontrolle und Freigabe der Bodenmassen durch einen vom Bergamt Saarbrücken anerkannten Gutachter (Bodenbegutachtung), mit der Überprüfung angelieferter Bodenmassen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Deklarationsanalyse (Materialeignungsüberwachung) sowie mit der Annahme, Verwiegung und Erfassung ankommender LKw.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf der Bergehalde Maybach sollen die beiden großen Verebnungsflächen ertüchtigt werden, mit dem Ziel die Beendigung der Bergaufsicht zu erreichen.
Die Verebnungsflächen befinden sich einmal auf dem aktuellen Haldenplateau (ca. 358 mNN, als Fläche A bezeichnet) und östlich des Haldenkegels, etwa auf der Höhe der Haldenzufahrt (ca. 312 mNN) liegend (als Fläche B bezeichnet).
Z.Zt. versickert das Niederschlagswasser größtenteils unkontrolliert in den Haldenkörper und strömt über teilweise unbekannte Wege der Vorflut zu.
Ziel der Sanierung ist die Unterbindung der Versickerung des Niederschlag-wassers in den Haldenkörper und die gefahrlose Ableitung zur Vorflut, um dadurch die Standsicherheit des Haldenkörpers bzw. der Haldenböschungen zu erhöhen.
Die Sanierung findet unter Anwendung des BBergG (Bundesberggesetz) statt. Die bergrechtliche Zulassung des ABP (Abschlussbetriebsplan) wurde vom Bergamt Saarbrücken erteilt.
Für die Profilierung der Flächen A und B sind Fremdmassen im hohen Umfang erforderlich. Diese werden über das Bodenmanagement der RAG Montan-Immobilien GmbH und dessen Vertragspartner zur Verfügung gestellt.
Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den technischen Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis beschrieben. Hierzu gehören insbesondere:
RAG beauftragt den AN mit der Kontrolle und Freigabe der vom Lieferanten angemeldeten Bodenmassen durch einen vom Bergamt Saarbrücken anerkannten Gutachter (Bodenbegutachtung), mit der Überprüfung angelieferter Bodenmassen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Deklarationsanalyse (Materialeignungsüberwachung) sowie mit der Annahme, Verwiegung und Erfassung der ankommenden LKW´s durch einen vom AN zu stellenden qualifizierten Verwieger.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ erbracht werden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweise einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für
Vermögensschäden jeweils zweifach maximiert hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden sowie der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den Anforderungen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es müssen 500.000.- EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschreiten worden sein und Eigenerklärung zum Umsatz durch die Bodenannahme und Bodenbegutachtung im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hier müssen 100.000 EUR (netto) erreicht oder überschreiten worden sein. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Vorstehende Mindestumsätze müssen erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 5 Mitarbeiter/Innen erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen“ zu verwenden. Es sind mindestens 3 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Durchführung von Aufträgen zur Bodenbegutachtung, davon mind. 1 Referenz über vergleichbare Leistungen im Bereich von Erdbau-/ Bodenmanagementmaßnahmen auf ehemals industriell genutzten Flächen, insbesondere solche Flächen, die unter Bergaufsicht stehen, vorzulegen. Anforderungen: mind. 80.000 t angelieferte und eingebaute Bodenmassen innerhalb von 3 aufeinander folgenden Jahren. Hierzu ist das Formular VIII „Referenzen von in den letzten 10 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten“ entsprechend oft zu vervielfältigen und zu verwenden
Der Bodengutachter muss die Anerkennung als Altlastenüberwacher des Bergamtes Saarbrücken besitzen.
Die zur Auftragsdurchführung zu betretenden Flächen unterliegen dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.