Denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Magazingebäudes zum neuen Besuchereingang, Kokerei Hansa - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-008-VgV-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emscherallee 11
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Regina Schmitz
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Magazingebäudes zum neuen Besuchereingang, Kokerei Hansa - Generalplanung
Das Magazingebäude befindet sich in Randlage im Süden des Areals. Es wurde 1952 als Sägewerk für die benachbarte Zeche Hansa errichtet. Aus dieser Zeit stammen auch die 6 großen Tore jeweils auf der Vorder- und Rückseite, durch die die Baumstämme durch das Gebäude hindurchgeführt wurden. Auch der im Norden angebaute Spänebunker ist ein Relikt aus dieser Zeit. Das Gebäude ist teilunterkellert.
Das Gebäude soll im Zuge der IGA 2027 eine neue Nutzung erhalten. Aufgrund des im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung nach Süden verlegten und neu gestalteten Eingangsbereichs kommt dem - bisher in Randlage verorteten - Gebäude eine nun sehr zentrale Rolle zu: es soll das Eingangsgebäude zur IGA werden und nach 2027 das der Kokerei Hansa bleiben.
Die Arbeiten gliedern sich in zwei Themengebiete: die denkmalgerechte Dach- und Fachsanierung der Gebäudehülle und den nutzungsspezifischen Ausbau.
Dies ist im Rahmen der zu beauftragenden Generalplanungsleistungen besonders zu berücksichtigen.
Folgende Funktionen sind in der Halle konkret zu berücksichtigen:
- Eingestellter Infopunkt (z.B. als Container) mit Kassenfunktion
- Stauraum für Infomaterial
- Schließfächer für Besucher
- Garderobe
- Shop / Verkaufsfläche
- Sammelpunkt für Führungen / Besuchergruppen
- Medienbereich, in dem ggf. Filme gezeigt werden können (Medientechnik ist nicht mitzupla-
nen)
Gleichwohl steht das Grundprinzip fest, d.h. eigene, alternative Ansätze wie grundsätzlich mit dem Gebäude umgegangen werden kann, sind nicht Bestandteil der Aufgabe.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Emscherallee 11 44369 Dortmund
Im Rahmen der Ausschreibung wurde ein Generalplaner gesucht, welcher die Fachrichtungen Architektur, Tragwerksplanung und Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz und Bauphysik abdeckt, um die skizzierte Planungsaufgabe weiterzuentwickeln und (über alle Leistungsphasen) baulich zu realisieren. Im Rahmen der Angebotsabgabe gilt es u.a. die konzeptionelle Herangehensweise sowie eine Sanierungsstrategie darzulegen.
Da der Antrag auf Zuwendung für die bauliche Realisierung im Jahr 2023 gestellt werden muss, ist bis Ende August 2023 eine Kostenberechnung zu erarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Prinz-Friedrich-Karl-Str.34
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43676W
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.