Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die AVR Referenznummer der Bekanntmachung: AVR_Abfallsammelfahrzeuge_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Straße 8
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avr-kommunal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die AVR
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Der Auftrag ist in folgende Lose gegliedert:
- Los 1: Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb
- Los 2.1: Lieferung von 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
- Los 2.2: Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Zu dem Auftrag gehört jeweils ein Full-Service-Vertrag.
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb
Lieferung von insgesamt 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb zzgl. Full-Service-Vertrag.
Für die Lieferung der Fahrzeuge werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 1: von 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Lieferorte:
- Los 1: Oberes Langgewann, 69221 Dossenheim
Lieferung von 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge.
Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines Full-Service-Vertrages.
Für die Lieferung der Fahrzeuge werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 2.1: bis 31.12.2023
- Lieferorte:
- Los 2.1: Standort des Auftragnehmers von Los 2.2
(innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland)
Die Überführung der Fahrgestelle aus Los 2.1 zur Komplettierung an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer des Loses 2.2) erfolgt durch den Auftragnehmer von Los 2.1. Die Überführung des Fahrzeuges vom Aufbauhersteller zum Betriebshof des Auftraggebers erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2.2.
Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von insgesamt 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines Full-Service-Vertrages.
Für die Lieferung der Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkomponenten werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 2.2: von 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Lieferorte:
- Los 2.2: Oberes Langgewann, 69221 Dossenheim
Die Überführung der Fahrgestelle aus Los 2.1 zur Komplettierung an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer des Loses 2.2) erfolgt durch den Auftragnehmer von Los 2.1. Die Überführung des Fahrzeuges vom Aufbauhersteller zum Betriebshof des Auftraggebers erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb
Postanschrift: Hans-Zöller-Str. 50-68
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Postanschrift: Hans-Zöller-Str. 50-68
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrages und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "[Betrag gelöscht] EUR" dargestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ633B
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.