Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die AVR Referenznummer der Bekanntmachung: AVR_Abfallsammelfahrzeuge_2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avr-kommunal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die AVR
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Der Auftrag ist in folgende Lose gegliedert:
- Los 1: Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb
- Los 2.1: Lieferung von 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
- Los 2.2: Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Zu dem Auftrag gehört jeweils ein Full-Service-Vertrag.
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb
Lieferung von insgesamt 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb zzgl. Full-Service-Vertrag.
Für die Lieferung der Fahrzeuge werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 1: von 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Lieferorte:
- Los 1: Oberes Langgewann, 69221 Dossenheim
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit steht für den Garantie- und Gewährleistungszeitraum und die Laufzeit für den Full-Service-Vertrag.
Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von insgesamt 2 Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge.
Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines Full-Service-Vertrages.
Für die Lieferung der Fahrzeuge werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 2.1: bis 31.12.2023
- Lieferorte:
- Los 2.1: Standort des Auftragnehmers von Los 2.2
(innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland)
Die Überführung der Fahrgestelle aus Los 2.1 zur Komplettierung an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer des Loses 2.2) erfolgt durch den Auftragnehmer von Los 2.1. Die Überführung des Fahrzeuges vom Aufbauhersteller zum Betriebshof des Auftraggebers erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2.2.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit steht für den Garantie- und Gewährleistungszeitraum und die Laufzeit für den Full-Service-Vertrag.
Lieferung von 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge
Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines Full-Service-Vertrages.
Für die Lieferung der Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkomponenten werden folgende Lieferzeiträume und Lieferorte festgelegt:
- Lieferzeiträume:
- Los 2.2: von 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Lieferorte:
- Los 2.2: Oberes Langgewann, 69221 Dossenheim
Die Überführung der Fahrgestelle aus Los 2.1 zur Komplettierung an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer des Loses 2.2) erfolgt durch den Auftragnehmer von Los 2.1. Die Überführung des Fahrzeuges vom Aufbauhersteller zum Betriebshof des Auftraggebers erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2.2.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit steht für den Garantie- und Gewährleistungszeitraum und die Laufzeit für den Full-Service-Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen
der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576,
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH [Komplementär]).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Gesamtunternehmens sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (unterteilt nach Eigen- und Fremdleistungen) für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
- die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe:
Los 1:
Mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (ein mit dem ausgeschriebenen Abfallsammelfahrzeug vergleichbares Modell)
Los 2.1:
Mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Fahrgestellen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem ausgeschriebenen Fahrgestell vergleichbares Modell),
Los 2.2:
Mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Pressmüllaufbauten inklusive Schüttungen für vollelektronische Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem/der ausgeschriebenen Pressmüllaufbau und Schüttung vergleichbares Modell).
2) Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Bieter verpflichtet,
- die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Lieferzeitraums und des Leistungsumfangs) benennen.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
- Vermögensschäden: 1 Mio. EUR;
- Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6K4M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.