Dienstleistung Radiologie 2024 - EAE Unna Referenznummer der Bekanntmachung: 23-041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2931/82-2555
Fax: +49 2931/82-2824
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Radiologie 2024 - EAE Unna
Dienstleistung Radiologie in der EAE Unna gemäß Beschreibung im Vertrag
Bezirksregierung Arnsberg - EAE Unna Lippestraße 44-46 59427 Unna
Durchführung der radiologischen Untersuchung der asylbegehrenden Ausländer in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 (1) Nr. 4 und (5) des Infektionsschutzgesetzes.
Die bauliche und technische Ausstattung der Röntgenpraxis sowie die Einholung der
Genehmigung zum Betrieb der Röntgenanlagen erfolgten durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe üBAG Evidia Radiologie Ruhr Süd/Ost GbR
Postanschrift: Freie-Vogel-Straße 371
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 023147543101
Internet-Adresse: https://www.blikk.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY14RA3RRA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-1691
Fax: +49 251/411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.