Dienstleistung Radiologie 2024 - EAE Unna Referenznummer der Bekanntmachung: 23-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Radiologie 2024 - EAE Unna
Dienstleistung Radiologie in der EAE Unna gemäß Beschreibung im Vertrag
Bezirksregierung Arnsberg - EAE Unna Lippestraße 44-46 59427 Unna
Durchführung der radiologischen Untersuchung der asylbegehrenden Ausländer in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 (1) Nr. 4 und (5) des Infektionsschutzgesetzes.
Die bauliche und technische Ausstattung der Röntgenpraxis sowie die Einholung der
Genehmigung zum Betrieb der Röntgenanlagen erfolgten durch den Auftraggeber.
1. Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende (31.12.2024) kann der Auftraggeber den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis zu 12 Monaten verlängern.
3. Der Vertrag kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung Ausschussgründe (Formblatt 521 01-2023 -EU Eigenerklärung Ausschlussgründe)
(2) Eigenerklärung Russland - Sanktionen (Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden bzw. Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft, dass die Haftungssumme im Falle der Auftragsvergabe entsprechend aufgestockt wird.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist über ausreichend Personal verfügen. Zu diesem Zweck muss er folgende Unterlagen mit dem Angebot einreichen:
- Befähigung zur Radiologin/zum Radiologe
- Befähigung zur Strahlenschutzbeauftragung
Die technische Durchführung muss durch eine Ärztin/einem Arzt und/oder durch eine/einem MTRA erfolgen.
§ 145 Abs. 2 StrlSchV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY1R3E1LXV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.