Rahmenvertrag Persönliche Schutzausrüstung/Arbeitskleidung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Persönliche Schutzausrüstung/Arbeitskleidung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die WWU beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie weiterer Schutzartikel für die Dauer von max. 4 Jahren abzuschließen. Die inhaltliche Federführung hat die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz inne. Sämtliche Einrichtungen der WWU (mit Ausnahme des Universitätsklinikums Münster - UKM) sollen über diesen Rahmenvertrag ihren Bedarf in folgenden Bereichen abdecken können:

- Arbeitskleidung

- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

- Hautschutz

- Erste-Hilfe-Artikel

Die genauen Spezifikationen der anzubietenden Artikel finden Sie in der Artikelliste.

Die Beauftragung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt bedarfs- und verwendungsstellenbe-zogen. Die Bedingungen für den Abruf von Einzelaufträgen im Rahmen des Vertrages sollen durch dieses Vergabeverfahren umfassend festgelegt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18130000 Spezial-Arbeitskleidung
18140000 Zubehör für Arbeitskleidung
35113000 Schutzausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster, Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2 48149 Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der WWU (mit Ausnahme des UKM) inkl. der Kunstakademie Münster sollen aus diesem Rahmenvertrag einkaufen können. Sie verteilen sich im gesamten Stadtgebiet von Münster (ca. 220 Gebäude), da die WWU keine Campus-Universität ist. Die Nutzer*innen bestellen per Einzelauftrag über das WWU-interne System per Web-Shop elektronisch bedarfs- und verwendungsstellenbezogen beim/bei der Auftragnehmer*in. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der WWU möglich sein, siehe auch Kap. 5. Arbeitskleidung ist nach Bestelleingang zu patchen/personalisieren (Institut, Name, Logo) (siehe Artikelliste Spalten E, F, G).

Der/Die Auftragnehmer*in kommissioniert und verpackt die bestellte Ware fachgerecht für jede Verwendungsstelle. Er/Sie adressiert jedes Paket mit den Lieferadressdaten und den eindeutigen Auftragsnummern des jeweiligen Nutzers/der jeweiligen Nutzerin wie vom Auftraggeber in der Bestellung angegeben. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), d. h. bis an den Arbeitsplatz des Bestellers/der Bestellerin bzw. des Nutzers/der Nutzerin. Zur WWU gehören ca. 500 Anlieferadressen, es können jederzeit neue Lieferstellen hinzu-kommen oder bisherige wegfallen.

Die Warenlieferung muss innerhalb von 5 Werktagen gewährleistet sein, es sei denn, in der Artikelliste sind längere Lieferfristen vorgesehen (siehe Spalte L). Anlieferungen sind in den Servicezeiten der WWU von Mo bis Do zwischen 9 und 15 Uhr und Fr zwischen 9 und 12 Uhr möglich oder nach individueller Absprache mit dem/der Nutzer*in. Bei Anlieferung lässt sich der/die Auftragnehmer*in den Warenempfang vom berechtigten Empfänger/von der berechtigten Empfängerin quittieren, zusätzlich erfasst der/die Auftragnehmer*in den Namen des Empfängers/der Empfängerin in Druck-buchstaben (leserlich). Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, so müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Verpackungs- und Ver-sandkosten sowie weitere Gebühren werden nicht erhoben.

Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papierkartonagen), die auf Wunsch des Empfängers/der Empfängerin auch direkt wieder mitgenommen und zu entsorgen sind. Folien und entbehrliche Verpackungen sind zu vermeiden.

Den Mitarbeiter*innen des AG muss eine Anprobemöglichkeit, mindestens 2-Mal pro Woche, angeboten werden. Hierfür wird durch den AG ein Raum innerhalb der universitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Dieser Raum muss durch den/die AN eingerichtet und mit kostenfreien Mustern der Arbeitskleidung und PSA (insbesondere Sicherheitsschuhe) in den Standard-Größen (Standard-Größen ergeben sich aus Spalte D der Artikelliste) ausgestattet werden, die für die Anprobe genutzt werden können. Die Durchführung der Anproben, Aufnahme der Größen und notwendige Anpassungen der Bestellaufträge liegt in der Verantwortung des/der AN. Während der Anproben können auch Beratungen bezüglich der angebotenen Produkte erfolgen. Für eine fachgerechte und kompetente Beratungs- und Serviceleistung während der Anprobe vor Ort müssen die hierbei eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers über ausreichend gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Der/Die AN bietet einen Patchservice für personenbezogene/institutsbezogene Arbeitskleidung und PSA an.

Gelegentlich können Sonderanfertigungen, z. B. für Menschen mit Beeinträchtigungen, angefragt werden.

Über die Muster für die Anproben hinausgehend, sind der WWU auf Wunsch für die in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte weitere unentgeltliche Muster zu überlassen. Eine Bemusterung soll auch möglich sein für Artikel, die außerhalb des geforderten Kernsortiments in Aus-nahmesituationen benötigt werden.

Unabhängig von den evtl. in der Leistungsbeschreibung genannten Verpackungseinheiten sind auch geringere Bestellmengen auszuliefern.

Selbstverständlich sind vom Anbieter/von der Anbieterin sämtliche Normen und gesetzliche Vor-schriften in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten, insbesondere auch die PSA-Verordnung EU 2016/425.

Bei den in der Artikelliste aufgeführten Mengen handelt es sich um eine sorgfältige Schätzung auf Basis von Vergangenheitswerten, jedoch nicht um garantierte Abnahmemengen. Die WWU ist frei in der Abnahme der Menge, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf der Nutzer*innen richtet. Es wird keine festgelegte Bezugsmenge für die Dauer des Vertrages vereinbart. Die vorliegenden Mengenan-gaben in den Preisblättern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage und spiegeln Erfahrungswerte aus der Vergangenheit wider. Über- oder Unterschreitungen der Mengen und des Umsatzvolumens sind möglich und bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Dauer des Vertrages.

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsverzeichnissen benannten Mengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen.

Es gelten die genannten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen (jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen).

Die WWU ist berechtigt, von den genannten Mengen abzuweichen. Sie ist berechtigt, geringere oder keine Versandmengen abzurufen.

Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht ausdrücklich nicht. Eine Vergütungspflicht bei nicht abgerufenen Mengen besteht nicht.

Anbindung eines Webshops

Es wird auf die Anlage "Anforderung OCI-Schnittstelle" (Stand: 2023_04-27) verwiesen.

Inhaltliche Anforderungen an den Webshop

Der/Die künftige Auftragnehmer*in konfiguriert und pflegt den Online-Shop entsprechend der Anforderungen der WWU (Gestaltung, Funktionen etc.), über die sich die WWU und der/die künftige Auftragnehmer*in fortlaufend abstimmen. Der/Die künftige Auftragnehmer*in verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Anforderungen der WWU an den Online-Shop umzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Übereinstimmung Artikel mit Anforderungen / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Das ursprünglich stattgefundene offene Verfahren, 2023_120_SH, das unter der Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt 2023/S 092-283299 herausgegeben wurde, musste aufgehoben werden, da kein Angebot eingereicht wurde, das den Bedingungen entsprach, gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV.

Die Anforderungen haben sich indes nicht geändert, der Bedarf bleibt weiterhin bestehen.

Insofern wurde, die Vergabe über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV abgewickelt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Albert Mellies GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Albert Mellies GmbH
Postanschrift: Klöcknerstraße 37
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49090
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5415805380
Internet-Adresse: http://www.mellies-online.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 100 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY146WYT3E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Absatz 2 GWB

Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB

Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023

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