Integriertes Handlungskonzept Sophia-Jacoba Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-013-VgV-OPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hueckelhoven.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Handlungskonzept Sophia-Jacoba
Gegenstand des Auftrages sind Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung im Zuge des Neubaus einer ca. 185,00 m langen Brücke zwischen Zechengelände und Halde in Hückelhoven. Im Programmjahr 2021 wurde die Förderung der Maßnahme "Grünvernetzung: Brückenschlag Zechengelände / Halde" beantragt. Um die Millicher Halde einerseits wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen zu rücken und andererseits die Erreichbarkeit deutlich zu verbessern, ist eine attraktivere Anbindung zu schaffen. Eine barrierefreie Brückenverbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen dem alten Zechenareal und der Halde soll die Nutzbarkeit und die angestrebte Struktur Siedlung, Freizeit und Naherholung durch kurze Wege ermöglichen und verbessern.
Hückelhoven
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens wurden die folgenden Leistungen vergeben:
Ingenieurbauwerke:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 3,5-9 (gem. §§ 41-44 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10)
- als besondere Leistung für Ingenieurbauwerke soll die örtliche Bauüberwachung in LPH8 erbracht werden
Tragwerksplanung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14)
- zudem für die Tragwerksplanung der Nachweis über die Erdbebensicherung in LPH 3 und eine Schwingungsberechnung in LPH 4 als besondere Leistung
Es liegen bereits Vorplanungen des Areals Sophia-Jacoba als Lageplanentwurf und ein Konzept zum Brückenschlag von Generationenpark zur Halde vor. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Brückenschlag zwischen Zechengelände und Halde. Für die einzelnen Maßnahmen/ Bauabschnitte, die umgesetzt wurden oder noch realisiert werden sollen, liegen Informationen als Anlage zu den Vergabeunterlagen vor.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass lediglich die Zustimmung von Straßen NRW einzuholen ist, da die Brücke über eine Landstraße führt.
Die Planunterlagen sowie Angaben zu Abmessungen und Kosten sind den Anlagen beigefügt.
Kosten der KG 300 in Höhe von 3.593.165 Euro (netto) sind dem Angebot zugrunde zu legen.
Mit der Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Ingenieurvertrages begonnen werden. Der Bau des Brückenbauwerkes ist für 2024 vorgesehen. Der Durchführungszeitraum soll spätestens am 31.12.2026 enden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Uersfeld 24
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43676D
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.