Integriertes Handlungskonzept Sophia-Jacoba Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-013-VgV-OPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hueckelhoven.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Handlungskonzept Sophia-Jacoba
Gegenstand des Auftrages sind Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung im Zuge des Neubaus einer ca. 185,00 m langen Brücke zwischen Zechengelände und Halde in Hückelhoven. Im Programmjahr 2021 wurde die Förderung der Maßnahme "Grünvernetzung: Brückenschlag Zechengelände / Halde" beantragt. Um die Millicher Halde einerseits wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen zu rücken und andererseits die Erreichbarkeit deutlich zu verbessern, ist eine attraktivere Anbindung zu schaffen. Eine barrierefreie Brückenverbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen dem alten Zechenareal und der Halde soll die Nutzbarkeit und die angestrebte Struktur Siedlung, Freizeit und Naherholung durch kurze Wege ermöglichen und verbessern.
Hückelhoven
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
Ingenieurbauwerke:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 3,5-9 (gem. §§ 41-44 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10)
- als besondere Leistung für Ingenieurbauwerke soll die örtliche Bauüberwachung in LPH8 erbracht werden
Tragwerksplanung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3,5,6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14)
- zudem für die Tragwerksplanung der Nachweis über die Erdbebensicherung in LPH 3 und eine Schwingungsberechnung in LPH 4 als besondere Leistung
Es liegen bereits Vorplanungen des Areals Sophia-Jacoba als Lageplanentwurf und ein Konzept zum Brückenschlag von Generationenpark zur Halde vor. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Brückenschlag zwischen Zechengelände und Halde. Für die einzelnen Maßnahmen/ Bauabschnitte, die umgesetzt wurden oder noch realisiert werden sollen, liegen Informationen als Anlage zu den Vergabeunterlagen vor.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass lediglich die Zustimmung von Straßen NRW einzuholen ist, da die Brücke über eine Landstraße führt.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass eine Genehmigungsplanung nicht erforderlich ist. Sollte sich im Laufe der Planungen herausstellen, dass eine Genehmigungsplanung zu erstellen ist, wird diese zu den Konditionen der HOAI vergütet. Hierüber ist jedoch eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Planunterlagen sowie Angaben zu Abmessungen und Kosten sind den Anlagen beigefügt.
Kosten der KG 300 in Höhe von 3.593.165 Euro (netto) sind dem Angebot zugrunde zu legen.
Mit der Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Ingenieurvertrages begonnen werden. Der Bau des Brückenbauwerkes ist für 2024 vorgesehen. Der Durchführungszeitraum soll spätestens am 31.12.2026 enden.
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Anzahl von Teilnehmern wegen Punktgleichstand, entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden.
Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerber fortzuführen.
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB
sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anzahl fester Mitarbeiter/innen, die im Geschäftsfeld durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 tätig waren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
- Wertbarkeit als "Ingenieurbauwerke": Es gelten die in der HOAI Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke unter §41 aufgeführten Anwendungsbereiche.
- Mindestens eine Referenz als Nutzungsart "Brückenbau": Es sollte in den Bewerberbögen mindestens eine Referenz vorgestellt werden, bei dem es sich um den Bau oder die Sanierung einer Brücke handelt.
- Leistungsphasen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen LPH 3-5 für Ingenieurbauwerke und HOAI Leistungsphasen LPH 3 und 5 für die Tragwerksplanung erbracht worden sind.
- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten sieben Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherren. Als Stichtag gilt der 01.12.2015.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Die Stadtverwaltung Hückelhoven und assmann GmbH werden vom 24.12.2022 bis zum 01.01.2022 geschlossen. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436BHV
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.