Sicherungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Regina-Pacis-Weg 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bonn.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistungen
Es ist beabsichtigt Sicherungsdienstleistungen für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zu vergeben.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 Regina-Pacis-Weg 3 53113 Bonn diverse Liegenschaften der Universität Bonn
Es ist beabsichtigt die nachfolgend benannte Leistung für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zu vergeben. Derzeit werden über 40 Universitätsgebäude besonders bewacht. Hier werden im Rahmen eines Schließ- und Kontrolldienstes die Gebäude zu unterschiedlichen Abend- und Nachtzeiten im Außen- und zum Teil auch im Innenbereich kontrolliert. Zudem werden etwa 160 postalische Adressen von dem aktuellen Sicherungsdienstleister mit folgenden Leistungen betreut, die von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein können:
- Schließ- und Kontrolldienste (mit teilw. Alarmaus- und Aufschaltungen)
- Garderobendienste
- Streifenfahrten in bestimmten Problembereichen (Brennpunkte I bis V)
- Pfortendienste
- Aufsichtsdienste
- Aufzugsbefreiung (bei ca. 100 Aufzügen)
- Unterstützung von Polizei- und Feuerwehreinsätzen in enger Absprache mit der Fachabteilungsleitung (auch an Feiertagen und Wochenenden)
- Sonderbewachung (z.B. Brandschutzwache, Sicherungsdienste v. Veranstaltungen)
- Personenschutz (z.B. Hochschulleitung)
- Verbesserung der sicherheitstechnischen Ausstattung
- Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung von Hygiene- und Infektionsmaßnahmen
Die Universität Bonn strebt eine Optimierung des Ist-Zustandes an, die unter anderem den derzeitigen Streifendienst mit den zahlreichen Kontroll- und Schließdiensten stärker miteinander verknüpft. Dies ist in einem gesamtuniversitären Sicherheitskonzept, das Grundlage für die vorzubereitende Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen an der Universität Bonn war, schriftlich dargestellt.
Zusätzlich werden folgende fünf Schwerpunktbereiche (mit ca. 20 Gebäudeadressen) in Bonn bestreift:
I. Uni Campus Castell AVZ III und Bootshaus Beuel in Bonn
II. Uni Campus Innenstadt Hauptgebäude in Bonn sowie Uni Campus Juridicum in Bonn
III. Uni Campus Poppelsdorf / CP 1 in Bonn
IV. Uni Campus Endenich Pharmazie / Chemische Institute Bonn
V. Uni Campus Venusberg in Bonn
Der Auftragnehmer hat Sicherheitsmitarbeiter für die Besetzung der Dienstzeitspannen zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich sind im Bedarfsfall (z. B. bei konkreten Hinweisen auf eine drohende Gefahr) bzw. erst über einen Sonderauftrag der Fachabteilung für Bewachung drei Außenstellen der Universität Bonn gesondert zu bestreifen. Es handelt sich hierbei um die den Campus Klein-Altendorf, den Campus Frankenforst und des Campus Wiesengut.
Mindestlaufzeit: 24 Mo. + Optionen
Wir weisen darauf hin, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer sozialen oder anderen besonderen Dienstleistung gem. § 130 GWB handelt.
Bei dem Beschaffungsvolumen handelt es sich um Jahresmengen, die auf den Erfahrungswerten der letzten drei Jahre basieren. Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge durch den Auftraggeber besteht grundsätzlich nicht. Die Informationen dienen lediglich der Angebotskalkulation durch die Bieter.
Die maximal zu liefernden Mengen beträgt 150 Prozent der oben genannten Menge.
Bezugnahme auf Kriterium Preis: Der angegebene Gewichtungsfaktor entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, da gemäß den Vergabeunterlagen im Rahmen der Bewertung der Angebote auf die erweiterte Richtwertmethode (Anlehnung) angewendet wurde.
Bezugnahme auf Gesamtauftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Es wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsdienstleistungen
Postanschrift: Pettenkofer 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17663480375
Internet-Adresse: http://www.smartguards.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der 1,00 EUR-Angabe hinsichtlich des geschätzten Gesamtwerts handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5EDZ75
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3055
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 GWB Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Eine Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3055
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/