Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/06/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sobina, Verena
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen die Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe und entsprechenden Rückgabeeinheiten an den Standorten Köln-Merheim und Köln-Holweide. Die Wäscheausgabeautomaten müssen eine Raumlösung („begehbarer Kleiderschrank“) und die Rückgabeeinheiten in sich geschlossene Schränke sein.
Diese sollen die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel ersetzen den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufes zu gewährleisten.
Bei der Kliniken der Stadt Köln gGmbH erfolgt die Bereitstellung der Dienstkleidung gegenwärtig über
Wäscheautomaten. Die Wäscheausgabe und Wäscherückgabe soll die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel
ersetzten den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufs
zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschaffung von 4 Automaten zur Wäscheausgabe
Ort: Schutterwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Wahrung der Fristen wird, da es sich vorliegend um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, auch auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.