Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbwerb | Landesgartenschau Ulm 2030
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt; Koordinierungsstelle Großprojekte KOST
E-Mail:
Telefon: +49 7311616014
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ulm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ulm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbwerb | Landesgartenschau Ulm 2030
Die Stadt Ulm wird im Jahr 2030 eine Landesgartenschau ausrichten. Diese findet 50 Jahre nach der ersten Landesgartenschau (1980 in Ulm und Neu-Ulm) statt. Die Bundesfestung Ulm, eine der größten erhaltenen Festungsanlagen in Europa, wird Thema und Ort dieser Landesgartenschau sein. Sie legt sich als dritter Festungsring um die Innenstadt, wurde aber seit ihrer Entstehung vor über 150 Jahren in Teilen geschleift, überbaut und zerstört. Prägendes Element der Anlage ist die Wilhelmsburg auf dem Michelsberg.
Trotz ihrer beeindruckenden Größe und ihrer Potenziale kommt der Festungsanlage nicht die entsprechende Bedeutung und Aufmerksamkeit in
der Stadt zu. Städtebauliche Bezüge zwischen Innenstadt und Festung sind nicht erlebbar, Aussenforts und Glacisanlagen sind kaum im öffentlichen Raum präsent. Die riesigen Flächen und gewaltigen baulichen Anlagen bieten ein vielfältiges Potenzial für Freiflächen, landschaftsräumliche Vernetzungen, stadträumliche Verknüpfungen, nachhaltige bauliche Entwicklungen und neue Nutzungsmöglichkeiten.
Mit der Landesgartenschau sollen die Glacisanlagen der Bundesfestung
als durchgängig erlebbarer und nutzbarer Grünraum in einem schlüssigen Gesamtkonzept ausgebaut und die prägnante Gestalt im Stadtraum
herausgearbeitet werden. Schwerpunkt für die Landesgartenschau ist das Westglacis von der Wilhelmsburg bis zur Donau. Dabei entsteht die Möglichkeit, der mit Freiräumen unterversorgten Weststadt und dem östlich der B10 gelegenen Dichterviertel zusätzliche und gut nutzbare Grün- und Erholungsflächen anzubieten.
Die denkmalgeschützten Anlagen der Bundesfestung aus Mauerwerks- und Erdbauwerken sollen herausgearbeitet und die ursprünglich militärisch konzipierte Festung in neue Freiräume mit vielfältigen Nutzungsangeboten transformiert werden. Dem Denkmal- und Naturschutz soll Rechnung getragen werden. Bestehende Grün- und Freiräume sollen gesichert, qualifiziert, erweitert und untereinander vernetzt werden.
Im westlichen Glacisbereich liegen heute vor allem große Verkehrstrassen und eine Bahnfläche.
Die B10 hat innerörtliche, regionale und überörtliche Bedeutung. Sie erschließt die beiden Städte Ulm und Neu-Ulm und verbindet die A 8 im
Norden mit der A 7 im Süden. Mit bis zu rund 86.000 Kfz täglich ist sie hochbelastet. 90 Prozent der Verkehre sind innerörtliche bzw. regionale
Verkehre.
Die dominanten Verkehrsflächen entlang der B10 sollen reduziert, optimiert und mit dem Ziel der Flächengerechtigkeit neu aufgeteilt werden.
Die Straße soll dabei ein stärkerer Bestandteil der umgebenden Stadtquartiere werden, um dadurch die Trennwirkung zu reduzieren. In Voruntersuchungen wurde die Machbarkeit der Reduktion von Verkehrsflächen nachgewiesen und Vorplanungen dazu erstellt.
Sämtliche Flächen die direkt an der hochbelasteten B10 liegen, erfordern eine enge Verzahnung von Verkehrs- und Landschaftsplanung.
Die Mission für die Landesgartenschau 2030 besteht aus vier zentralen Punkten:
• Bundesfestung im Stadtraum integrieren
• Verloren gegangene Freiräume zurückerobern
• Artenreiche Grünräume schaffen
• Verkehrsdominanz reduzieren und stadtverträgliche Mobilität fördern
Die Stadt Ulm wird durch das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne
Gewichtung):
• Gesamtkonzept Freiraum und Verkehr
• Nutzungsqualität und Atmosphäre
• Funktionalität aller Verkehrsanlagen und Verkehrsbeziehungen
• Gestalterische Qualität
• Ökologie, Nachhaltigkeit und stadtklimatische Wirksamkeit
• Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes und der Denkmale
• Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit auch hinsichtlich Herstellung und Unterhaltung
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Lehrter Straße 57
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://sinai.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin wird Verhandlungen mit allen Preisträger:innen durchführen. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird, sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, übertragen.
Es ist vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats sowie der zuständigen Förderstellen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (LP 2-5, LP 6-9).
Die Grundleistungen für die Verkehrsanlagenplanung werden in einem nachfolgenden Vergabeverfahren vergeben. Besondere Leistungen für die gestalterische Bauoberleitung der Freianlagenplanung bei den Verkehrsanlagen werden gesondert vereinbart.
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Bearbeitungsstufe II bzw. III besteht nicht. Wird die Bearbeitungsstufe II bzw. III nicht übertragen, gilt der Vertrag mit Abschluss der letzten Bearbeitungsstufe als erfüllt.
Vertragspartner ab der Leistungsphase 1 ist die Stadt Ulm. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb.
Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld entsprechend auf das Honorar der Leistungsphasen 1-2 angerechnet.
Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden.
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer (Deckungssumme für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
• mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken
• Angaben, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden
• Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2021 ersichtlich
ist.
Für die Auftragserteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:
• Platzierung im Planungswettbewerb ( 1. Preis 100 %; 2. Preis 2/3; 3. Preis 1/3) 45 %
• Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 25 %
• Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 5 %
• Herangehensweise an die Aufgabe hinsichtlich Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens; Darstellung eines Umsetzungskonzeptes mit dem die benannten Ziele erreicht werden können 10 %
• Honorarangebot 15 %
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.