Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbwerb | Landesgartenschau Ulm 2030

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ulm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ulm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av19b404-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av19b404-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbwerb | Landesgartenschau Ulm 2030

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ulm wird im Jahr 2030 eine Landesgartenschau ausrichten. Diese findet 50 Jahre nach der ersten Landesgartenschau (1980 in Ulm und Neu-Ulm) statt. Die Bundesfestung Ulm, eine der größten erhaltenen Festungsanlagen in Europa, wird Thema und Ort dieser Landesgartenschau sein. Sie legt sich als dritter Festungsring um die Innenstadt, wurde aber seit ihrer Entstehung vor über 150 Jahren in Teilen geschleift, überbaut und zerstört. Prägendes Element der Anlage ist die Wilhelmsburg auf dem Michelsberg.

Trotz ihrer beeindruckenden Größe und ihrer Potenziale kommt der Festungsanlage nicht die entsprechende Bedeutung und Aufmerksamkeit in

der Stadt zu. Städtebauliche Bezüge zwischen Innenstadt und Festung sind nicht erlebbar, Aussenforts und Glacisanlagen sind kaum im öffentlichen Raum präsent. Die riesigen Flächen und gewaltigen baulichen Anlagen bieten ein vielfältiges Potenzial für Freiflächen, landschaftsräumliche Vernetzungen, stadträumliche Verknüpfungen, nachhaltige bauliche Entwicklungen und neue Nutzungsmöglichkeiten.

Mit der Landesgartenschau sollen die Glacisanlagen der Bundesfestung

als durchgängig erlebbarer und nutzbarer Grünraum in einem schlüssigen Gesamtkonzept ausgebaut und die prägnante Gestalt im Stadtraum

herausgearbeitet werden. Schwerpunkt für die Landesgartenschau ist das Westglacis von der Wilhelmsburg bis zur Donau. Dabei entsteht die Möglichkeit, der mit Freiräumen unterversorgten Weststadt und dem östlich der B10 gelegenen Dichterviertel zusätzliche und gut nutzbare Grün- und Erholungsflächen anzubieten.

Die denkmalgeschützten Anlagen der Bundesfestung aus Mauerwerks- und Erdbauwerken sollen herausgearbeitet und die ursprünglich militärisch konzipierte Festung in neue Freiräume mit vielfältigen Nutzungsangeboten transformiert werden. Dem Denkmal- und Naturschutz soll Rechnung getragen werden. Bestehende Grün- und Freiräume sollen gesichert, qualifiziert, erweitert und untereinander vernetzt werden.

Im westlichen Glacisbereich liegen heute vor allem große Verkehrstrassen und eine Bahnfläche.

Die B10 hat innerörtliche, regionale und überörtliche Bedeutung. Sie erschließt die beiden Städte Ulm und Neu-Ulm und verbindet die A 8 im

Norden mit der A 7 im Süden. Mit bis zu rund 86.000 Kfz täglich ist sie hochbelastet. 90 Prozent der Verkehre sind innerörtliche bzw. regionale

Verkehre.

Die dominanten Verkehrsflächen entlang der B10 sollen reduziert, optimiert und mit dem Ziel der Flächengerechtigkeit neu aufgeteilt werden.

Die Straße soll dabei ein stärkerer Bestandteil der umgebenden Stadtquartiere werden, um dadurch die Trennwirkung zu reduzieren. In Voruntersuchungen wurde die Machbarkeit der Reduktion von Verkehrsflächen nachgewiesen und Vorplanungen dazu erstellt.

Sämtliche Flächen die direkt an der hochbelasteten B10 liegen, erfordern eine enge Verzahnung von Verkehrs- und Landschaftsplanung.

Die Mission für die Landesgartenschau 2030 besteht aus vier zentralen Punkten:

• Bundesfestung im Stadtraum integrieren

• Verloren gegangene Freiräume zurückerobern

• Artenreiche Grünräume schaffen

• Verkehrsdominanz reduzieren und stadtverträgliche Mobilität fördern

Die Stadt Ulm wird durch das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 30 begrenzt, vorab wurden sechs Teilnehmende benannt und eingeladen.

Weitere 24 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.

Davon werden 5 Teilnehmende ausgewählt, die als „junge Büros“ den Nachweis

- Teilnehmer jünger als 40 Jahre (zum Stichtag 01.01.2022)

- und/oder Abschluss Hochschule oder gleichwertiger Nachweis nicht älter als 10 Jahre (Stichtag 01.01.2012) erfüllen.

Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Stadtplaner:innen sind als Mitverfasser in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Die Hinzuziehung von Verkehrsanlagenplaner:innen wird dringend empfohlen. Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.

Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger:innen und kleineren Büros hingewiesen.

Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen.

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 30.08.2022, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform

https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av19b404-eu. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen für die Teilnahme am Wettbewerb zu

verwenden und auszufüllen.

Referenzen:

Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen jeweils zwei Referenzprojekte eingereicht werden.

Anforderungen sind:

• zwei vergleichbare realisierte Projekte von vergleichbarer Komplexität

• Fertigstellung im Zeitraum 01.01.2012 bis 15.10.2021

• min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021

• min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

• min. ein Projekt mit der Umgestaltung eines urbanen Freiraums oder Grünfläche mit min. 1 ha Größe.

Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten.

Alle Bewerbenden, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.

Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:

• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen

• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen und ggf. fehlende formlose Erklärung der Bewerbergemeinschaft

• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)

• fehlende oder unvollständige Referenzblätter.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Landschaftsarchitekt:innen; Stadtplaner:innen als Mitverfasser in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekt:innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
asp Architekten GmbH, Stuttgart mit StetePlanung, Darmstadt und TREIBHAUS Landschaftsarchitektur, Hamburg
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Karlsruhe mit ARGUS Stadt und Verkehr, Hamburg und Planstatt Senner, Überlingen
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH, Berlin mit SHP Ingenieure GbR, Hannover und SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zulassung der Arbeiten

Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

• termingemäß eingegangen sind.

• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

Bindende Vorgaben des Verfahrens

Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

Beurteilungskriterien

Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne

Gewichtung):

• Gesamtkonzept Freiraum und Verkehr

• Nutzungsqualität und Atmosphäre

• Funktionalität aller Verkehrsanlagen und Verkehrsbeziehungen

• Gestalterische Qualität

• Ökologie, Nachhaltigkeit und stadtklimatische Wirksamkeit

• Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes und der Denkmale

• Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit auch hinsichtlich Herstellung und Unterhaltung

Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2022
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es wird eine Wettbewerbssumme von 320.000,00 € netto bereitgestellt.

Die Wettbewerbssumme wird mit 170.000,00 € auf die Preisträger sowie mit 150.000,00 € als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen.

Der Anteil der Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird folgendermaßen auf die Preisträger verteilt:

1. Preis: 65.000,00 € (netto)

2. Preis: 45.000,00 € (netto)

3. Preis: 30.000,00 € (netto)

Anerkennungen: 30.000,00 € (netto)

Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die geltende Mehrwertsteuer von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Der Anteil der Aufwandsentschädigung von 150.000 € beträgt bei 30 Teilnehmenden jeweils 5.000,00 € netto. Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme anteilig entsprechend neu aufgeteilt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Tim von Winning, Architekt und Stadtplaner, Bau- und Umweltbürgermeister, Ulm
Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Koblenz
Tobias Baldauf, Landschaftsarchitekt, München
Prof. Pascale Richter, Architektin, Straßburg
Prof. Leonhard Schenk, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
Prof. Dr. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Axel Springsfeld, Verkehrsplaner, Aachen
Iris Mann, Bürgermeisterin, Leitung Fachbereich Kultur, Fachbereich Bildung und Soziales
Dietrich Koch, MLR Baden-Württemberg
Banu Öner, Fraktion GRÜNE
Reinhold Eichhorn, Fraktion FWG
Dr. Thomas Kienle, Fraktion CDU/UfA
Martin Rivoir, Fraktion SPD

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin wird Verhandlungen mit allen Preisträger:innen durchführen. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.

Die Ausloberin wird, sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, übertragen.

Es ist vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats sowie der zuständigen Förderstellen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (LP 2-5, LP 6-9).

Die Grundleistungen für die Verkehrsanlagenplanung werden in einem nachfolgenden Vergabeverfahren vergeben. Besondere Leistungen für die gestalterische Bauoberleitung der Freianlagenplanung bei den Verkehrsanlagen werden gesondert vereinbart.

Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Bearbeitungsstufe II bzw. III besteht nicht. Wird die Bearbeitungsstufe II bzw. III nicht übertragen, gilt der Vertrag mit Abschluss der letzten Bearbeitungsstufe als erfüllt.

Vertragspartner ab der Leistungsphase 1 ist die Stadt Ulm. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen.

Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb.

Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld entsprechend auf das Honorar der Leistungsphasen 1-2 angerechnet.

Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren

Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden.

• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer (Deckungssumme für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR beträgt.

• mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken

• Angaben, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden

• Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung

eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2021 ersichtlich

ist.

Für die Auftragserteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:

• Platzierung im Planungswettbewerb ( 1. Preis 100 %; 2. Preis 2/3; 3. Preis 1/3) 45 %

• Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 25 %

• Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 5 %

• Herangehensweise an die Aufgabe hinsichtlich Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens; Darstellung eines Umsetzungskonzeptes mit dem die benannten Ziele erreicht werden können 10 %

• Honorarangebot 15 %

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2022

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Obersontheim
Oberstadion
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Oppenweiler
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Ötisheim
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Owen
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Plüderhausen
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Ratshausen
Rauenberg
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Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
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Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
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Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
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Salach
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