Durchführung einer Studie zu Belastungen und Ressourcen von Familien mit kleinen Kindern Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_38_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Studie zu Belastungen und Ressourcen von Familien mit kleinen Kindern
Der Auftragnehmer (AN) führt eine Studie zu Belastungen, Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten von Familien in unterschiedlichen Belastungslagen durch.
Köln
Der AN führt eine Studie zu Belastungen, Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten von Familien in unterschiedlichen Belastungslagen durch. Die Datenerhebung erfolgt in Kombination von quantitativen (Fragebogen) und qualitativen Methoden (Tiefeninterviews) im Rahmen von Hausbesuchen bei ca. 120 Familien. Außerdem sollen max. 15-minütige Videoaufnahmen von Eltern-Kind Interaktionen gemacht werden.
Die Auswertung der Videoaufnahmen erfolgt gesondert und ist nicht Teil des Auftrags. Die Stichprobe setzt sich zusammen aus Familien, die an einer bundesweit repräsentativen online Befragung des NZFH teilgenommen haben und ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme für eine weitere Erhebung gegeben haben. Zur Unterstützung der Entwicklung des Interviewleitfadens soll im Vorfeld der Erhebung im Sinne der partizipativen Forschung, eine Fokusgruppe mit psychosozial belasteten Müttern durchgeführt, transkribiert und analysiert werden. Als Option anzubieten ist eine weitere Fokusgruppe, die nach Abschluss der Hausbesuche stattfinden soll. Diese dient der Überprüfung der Kategorienbildung der Inhaltsanalyse der Tiefeninterviews, sowie von Implikationen der Ergebnisse der Studie. Diese Fokusgruppe soll sich aus Teilnehmenden der Hausbesuche zusammensetzen. Der Auftrag umfasst somit die Rekrutierung, Vorbereitung, und Durchführung der Datenerhebung bei den Familien im Rahmen von Hausbesuchen, die inhaltliche Analyse der Tiefeninterviews und dazugehörige Berichtlegung, sowie die Organisation, Durchführung und Berichtlegung der oben beschriebenen Fokusgruppe(n).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Verlängerungsoption des AG bis 31.12.2025
Die Kommunikation findet über die eVergabeplattform statt.
Zu den Zuschlagskriterien:
Mindestpunktzahl = 240 Punkte (60 % der zu erreichenden 400 maximalen Leistungspunkte)
Erreicht ein Bieter nicht die Mindestpunktzahl von 240 Punkten, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, da es dem Qualitätsanspruch des Auftragsgebers nicht genügt.
"Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis-Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L / P * 1.000
*Zielerfüllungsgrad:
Die Bewertung erfolgt insgesamt vor dem Hintergrund des in der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) formulierten Auftragsgegenstandes im Hinblick auf den zu erwartenden Grad der Zielerreichung zwischen einem Minimum von einem Bewertungsspunkt und einem Maximum von vier Bewertungspunkten.
Als Preis P wird die Gesamtangebotssumme im Preisblatt (Anhang 05) (inkl. USt.) zu Grunde gelegt.
Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird mit 10 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von denen im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wird das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt. Dieses erhält den Zuschlag für den Auftrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer Studie zu Belastungen und Ressourcen von Familien mit kleinen Kindern
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.