Durchführung einer Studie zu Belastungen und Ressourcen von Familien mit kleinen Kindern Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_38_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Studie zu Belastungen und Ressourcen von Familien mit kleinen Kindern
Der Auftragnehmer (AN) führt eine Studie zu Belastungen, Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten von Familien in unterschiedlichen Belastungslagen durch.
Köln
Der AN führt eine Studie zu Belastungen, Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten von Familien in unterschiedlichen Belastungslagen durch. Die Datenerhebung erfolgt in Kombination von quantitativen (Fragebogen) und qualitativen Methoden (Tiefeninterviews) im Rahmen von Hausbesuchen bei ca. 120 Familien. Außerdem sollen max. 15-minütige Videoaufnahmen von Eltern-Kind Interaktionen gemacht werden.
Die Auswertung der Videoaufnahmen erfolgt gesondert und ist nicht Teil des Auftrags. Die Stichprobe setzt sich zusammen aus Familien, die an einer bundesweit repräsentativen online Befragung des NZFH teilgenommen haben und ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme für eine weitere Erhebung gegeben haben. Zur Unterstützung der Entwicklung des Interviewleitfadens soll im Vorfeld der Erhebung im Sinne der partizipativen Forschung, eine Fokusgruppe mit psychosozial belasteten Müttern durchgeführt, transkribiert und analysiert werden. Als Option anzubieten ist eine weitere Fokusgruppe, die nach Abschluss der Hausbesuche stattfinden soll. Diese dient der Überprüfung der Kategorienbildung der Inhaltsanalyse der Tiefeninterviews, sowie von Implikationen der Ergebnisse der Studie. Diese Fokusgruppe soll sich aus Teilnehmenden der Hausbesuche zusammensetzen. Der Auftrag umfasst somit die Rekrutierung, Vorbereitung, und Durchführung der Datenerhebung bei den Familien im Rahmen von Hausbesuchen, die inhaltliche Analyse der Tiefeninterviews und dazugehörige Berichtlegung, sowie die Organisation, Durchführung und Berichtlegung der oben beschriebenen Fokusgruppe(n).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Verlängerungsoption des AG bis 31.12.2025.
Verlängerungsoption des AG bis 31.12.2025
Die Kommunikation findet über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AentG
4. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
5. Eigenerklärung zu §§ 22, 24 LkSG
6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Glücksspiel-, Tabak-, Cannabis- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
7. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
8. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls kein Registerauszug eingereicht wird.
9. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
10. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts.
11. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Zu 10.:
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um die Durchführung und Analyse qualitativer Tiefeninterviews oder einer Studie mit der Zielgruppe junger Familien bzw. Personen in belastenden Lebenslagen handelt.
In der Gesamtschau müssen die Referenzen beide Themenbereiche mindestens einmal abdecken (Themenbereich A: Durchführung und Analyse von qualitativen Tiefeninterviews mit der Zielgruppe junger Familien bzw. Personen in belastenden Lebenslagen; Themenbereich B: Durchführung und Analyse einer Studie mit der Zielgruppe junger Familien bzw. Personen in belastenden Lebenslagen).
Zu 11.:
- Insgesamt sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen; 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung.
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER).
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils mindestens über drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der sozialwissenschaftlichen Durchführung und Analyse qualitativer Interviews.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.