GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist.
Karlsruhe
1.1. Ausgangslage
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe unterhält ein Grünflächeninformationssystem (GRIS) bestehend aus dem Basis Geographischen Informationssystem (GIS) Geomedia des Unternehmens Hexagon und der Fachschale InfraSystem der Firma Globus. Im bestehenden System sind alle in der Verantwortung des Gartenbauamtes liegenden Grünflächen mit Inventaren und Bäumen digitalisiert. Die mobile Baumkontrolle und die Vergabe und das Management der Grünflächenpflege werden mit diesem System durchgeführt. Die Datenstruktur des bestehenden Systems basiert auf dem Objektartenkatalog nach GALK. Die Geometrie- und Sachdaten werden OGC-Konform in einer Oracle Spatial Datenbank gehalten.
1.2. Zielsetzung
Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist.
1.3. Rahmenbedingungen
Das Gartenbauamt wird das zukünftige Grünflächeninformationssystem auf eine gemeinsame Plattform mit dem GIS des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe stellen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe arbeitet mit den Produkten des Unternehmens esri und Weboffice beziehungsweise VertiGIS Studio des Unternehmens VertiGIS. Die Stadt Karlsruhe bezieht vom Unternehmen esri eine stadtweit nutzbare Firmenlizenz, die alle Lizenzen für deren Produkte beinhaltet. Die Einbindung von QGIS als Desktop GIS in die Systemarchitektur des neuen GRIS ist möglich. Die Datenhaltung des Liegenschaftsamts erfolgt in PostgreSQL. Damit muss auch die Datenhaltung der Geometriedaten des GRIS im Gartenbauamt in PostgreSQL erfolgen.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mobile Spielgerätekontrolle
Projektmanagement
Baumschutz
Dashboards
Schnittstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).