GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist.
Karlsruhe
1.1. Ausgangslage
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe unterhält ein Grünflächeninformationssystem (GRIS) bestehend aus dem Basis Geographischen Informationssystem (GIS) Geomedia des Unternehmens Hexagon und der Fachschale InfraSystem der Firma Globus. Im bestehenden System sind alle in der Verantwortung des Gartenbauamtes liegenden Grünflächen mit Inventaren und Bäumen digitalisiert. Die mobile Baumkontrolle und die Vergabe und das Management der Grünflächenpflege werden mit diesem System durchgeführt. Die Datenstruktur des bestehenden Systems basiert auf dem Objektartenkatalog nach GALK. Die Geometrie- und Sachdaten werden OGC-Konform in einer Oracle Spatial Datenbank gehalten.
1.2. Zielsetzung
Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist.
1.3. Rahmenbedingungen
Das Gartenbauamt wird das zukünftige Grünflächeninformationssystem auf eine gemeinsame Plattform mit dem GIS des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe stellen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe arbeitet mit den Produkten des Unternehmens esri und Weboffice beziehungsweise VertiGIS Studio des Unternehmens VertiGIS. Die Stadt Karlsruhe bezieht vom Unternehmen esri eine stadtweit nutzbare Firmenlizenz, die alle Lizenzen für deren Produkte beinhaltet. Die Einbindung von QGIS als Desktop GIS in die Systemarchitektur des neuen GRIS ist möglich. Die Datenhaltung des Liegenschaftsamts erfolgt in PostgreSQL. Damit muss auch die Datenhaltung der Geometriedaten des GRIS im Gartenbauamt in PostgreSQL erfolgen.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerung der Wartung und Pflege um jeweils ein Jahr, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Mobile Spielgerätekontrolle
Projektmanagement
Baumschutz
Dashboards
Schnittstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 17 EVB-IT Systemlieferungs-AGB.
Soweit keine entsprechende Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Jahresumsatz letzte drei Jahre im Durchschnitt 1.000.000 €
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Projekte im Hinblick auf die als A-Kriterien genannten Module ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
alle A-Kriterien der Leistungsbeschreibung müssen erfüllt sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E98492169.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Präsentationen werden voraussichtlich in KW 31/ 32 in Räumlichkeiten der Stadt Karlsruhe stattfinden.
Die Einladung zur Präsentation erfolgt spätestens 10 Tage vor Präsentationstermin.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).