Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf KRE-Houssaine Machmour
E-Mail:
Telefon: +49 201/2796-1706
Fax: +49 201279621706
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Bundesweit
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente. Zur
Dichtheitsüberwachung ist im jeweiligen Lagergebäude ein Behälterüberwachungssystem (BÜS) installiert. Das
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bestehende Behälterüberwachungssystem im Zwischenlager der jeweiligen Standorte hat seine technische
Lebensdauer erreicht und muss erneuert werden.
Das Behälterüberwachungssystem (BÜS) dient der ständigen Dichtheitsüberwachung sämtlicher im
Zwischenlager eingelagerten Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente.
Darüber hinaus übernimmt der AN die Verantwortung für die Einhaltung aller Richtlinien, behördlicher oder
gesetzlicher Vorschriften in ihrer jeweils letztgültigen Fassung bei Auftragsvergabe und der Regelwerke, wie
z.B.:
- Regeln und Richtlinien des Atomrechts,
- DIN-Normen,
- SEWD-Richtlinien,
- KTA-Regeln,
- IEC-Vorschriften,
- VDE-Vorschriften,
- VDEW-Richtlinien,
- VdS-Richtlinien,
- EMVG,
- EMV-Richtlinie,
- EG-Richtlinien sowie
- Gesetze, Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz
- Nachweis der Qualitätssicherung nach KTA 1401
- Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001
- Nachweis über eine Genehmigung zur Tätigkeit in fremden kerntechnischen Anlagen nach § 15 StrlSchV
- Detaillierte Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 10 Jahren über
Erneuerungen an leittechnischen Systemen in kerntechnischen Anlagen und/oder Umbauten von
Behälterüberwachungssystemen.
- Vereinbarung über die Einhaltung von Auflagen und Bestimmungen der BGZ zum Umgang mit
Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD
Das vom AN eingesetzte Personal muss für die Arbeiten im BZ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gültige atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie 1 gemäß AtZüV
- gültiger Strahlenpass
- Sicherheitspass
- Vorhalten eines Neutronendosimeters
Standorte:
- Brennelemente-Zwischenlager Unterweser (BZU)
- Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg (BZP)
- Brennelemente-Zwischenlager Lingen (BZL)
- Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR)
- Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI)
- Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG)
- Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel (BZT)
Der Vertrag kann optional um weitere 2x12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei
ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das
für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß
Anlage 8 Eigenerklärung 123 124. (Ausschlusskriterium)
c) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
d) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber
seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt)
ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium)
e) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person
ist. (Ausschlusskriterium)
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen
Leistungen vergleichbar sind
g) Referenzliste, mit bis zu 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich der
Kerntechnik. Die Referenzen sollen sich auf die Durchführung gleichwertiger Projekte beziehen.
Aus den Referenzen sollen sich zudem mindestens ergeben:
• Institution / Auftraggeber, für den die rechtliche Projektbegleitung durchgeführt wurde,
• Projektdauer oder finanzieller Umfang,
• Ansprechpartner
Die Referenzen werden im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit der ausgeschriebenen Leistung sowie der
Qualität ihrer Aussagekraft bewertet.
Die Referenzen und deren Aussagekraft dienen der Bewertung der Bietereignung.
h) Nachweis der Qualitätssicherung nach KTA 1401
i) Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001
j) Nachweis über eine Genehmigung zur Tätigkeit in fremden kerntechnischen Anlagen nach § 15 StrlSchV
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Sicherheitsrelevanz im kerntechnischen Umfeld ist eine langfristige Zusammenarbeit mit einem
Bieter erforderlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://
www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS IDNr.: E67112945 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die
Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese
ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung
zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller
Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://
www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.:E67112945 einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“