Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)
Essen
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente. Zur Dichtheitsüberwachung ist im jeweiligen Lagergebäude ein Behälterüberwachungssystem (BÜS) installiert. Das bestehende Behälterüberwachungssystem im Zwischenlager der jeweiligen Standorte hat seine technische Lebensdauer erreicht und muss erneuert werden.
Das Behälterüberwachungssystem (BÜS) dient der ständigen Dichtheitsüberwachung sämtlicher im Zwischenlager eingelagerten Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente.
Darüber hinaus übernimmt der AN die Verantwortung für die Einhaltung aller Richtlinien, behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften in ihrer jeweils letztgültigen Fassung bei Auftragsvergabe und der Regelwerke, wie z.B.:
- Regeln und Richtlinien des Atomrechts,
- DIN-Normen,
- SEWD-Richtlinien,
- KTA-Regeln,
- IEC-Vorschriften,
- VDE-Vorschriften,
- VDEW-Richtlinien,
- VdS-Richtlinien,
- EMVG,
- EMV-Richtlinie,
- EG-Richtlinien sowie
- Gesetze, Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz
- Nachweis der Qualitätssicherung nach KTA 1401
- Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001
- Nachweis über eine Genehmigung zur Tätigkeit in fremden kerntechnischen Anlagen nach § 15 StrlSchV
- Detaillierte Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 10 Jahren über Erneuerungen an leittechnischen Systemen in kerntechnischen Anlagen und/oder Umbauten von Behälterüberwachungssystemen.
- Vereinbarung über die Einhaltung von Auflagen und Bestimmungen der BGZ zum Umgang mit Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD
Das vom AN eingesetzte Personal muss für die Arbeiten im BZ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gültige atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie 1 gemäß AtZüV
- gültiger Strahlenpass
- Sicherheitspass
- Vorhalten eines Neutronendosimeters
Standorte:
- Brennelemente-Zwischenlager Unterweser (BZU)
- Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg (BZP)
- Brennelemente-Zwischenlager Lingen (BZL)
- Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR)
- Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI)
- Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG)
- Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel (BZT)
Der Vertrag kann optional um weitere 2x12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß Anlage 8 Eigenerklärung 123 124. (Ausschlusskriterium)
c) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
d) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium)
e) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
f) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist. (Ausschlusskriterium)
g) Referenzliste, mit bis zu 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich der Kerntechnik. Die Referenzen sollen sich auf die Durchführung gleichwertiger Projekte beziehen.
Aus den Referenzen sollen sich zudem mindestens ergeben:
• Institution / Auftraggeber, für den die rechtliche Projektbegleitung durchgeführt wurde,
• Projektdauer oder finanzieller Umfang,
• Ansprechpartner
Die Referenzen werden im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit der ausgeschriebenen Leistung sowie der Qualität ihrer Aussagekraft bewertet.
Die Referenzen und deren Aussagekraft dienen der Bewertung der Bietereignung.
h) Nachweis der Qualitätssicherung nach KTA 1401
i) Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001
j) Nachweis über eine Genehmigung zur Tätigkeit in fremden kerntechnischen Anlagen nach § 15 StrlSchV
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Sicherheitsrelevanz im kerntechnischen Umfeld ist eine langfristige Zusammenarbeit mit einem Bieter erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E74427964 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.:E92911216 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“