redaktionelle Zuarbeit / Druck und Versand / Web Applikation für das VIACTIV Kundenmagazin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Suttner-Nobel-Allee 3-5
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451/87187160
Fax: +49 234/91533343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.VIACTIV.DE
Abschnitt II: Gegenstand
redaktionelle Zuarbeit / Druck und Versand / Web Applikation für das VIACTIV Kundenmagazin
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die redaktionelle Erstellung, dass Layout und die Erstellung einer blätterbaren PDF (Los 1), sowie die technische Herstellung (Druck) und den Versand/Lettershop (Los 2) und die Web App, die digitale Aufbereitung des Contents (Los 3) für das Kundenmagazin der VIACTIV Krankenkasse.
Redaktionelle Erstellung, Layout und die Erstellung einer E-Paper-Ausgabe (Los 1) für das Kundenmagazin der VIACTIV Krankenkasse
Der Inhalt der Ausschreibung ist die Entwicklung und Umsetzung einer Kundenzeitung mit hohem redaktionellem Anspruch für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ausschreibungsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss eines Vertrages über die redaktionelle Erstellung, dass Layout und die Erstellung einer E-Paper-Ausgabe des Kundenmagazins der VIACTIV Krankenkasse.
Druck und Versand des VIACTIV Magazins
ortunabhängig
Die VIACTIV Krankenkasse ist wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ihre Versicherten regelmäßig zu informieren. Hierzu dient in erster Linie die Kundenzeitschrift „Meine VIACTIV“. Neben diesem gesetzlichen Auftrag soll die Zeitung auch zur Kundenbindung, im Zielgruppenvertrieb und zur Markenbildung entscheidend beitragen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die technische Herstellung (Druck) und den
Versand/Lettershop (Los 2) für ein Kundenmagazin der VIACTIV Krankenkasse.
Erstellung einer Web Applikation für das Kundenmagazin der VIACTIV
Die Dienstleistung kann ortsunabhängig erbracht werden.
In Los 3 verpflichtet sich der Auftragnehmer, die für das Magazin „Meine VIACTIV Krankenkasse“ erstellten Inhalte auch in digitaler Form bereitzustellen. Dafür soll eine entsprechende Web-Applikation (Web App) erstellt und betrieben werden. In dieser digitalen Ausgabe der Kundenzeitung werden die für das Print-Magazin erstellten Inhalte verwendet und ggf. mit weiterführenden Zusatzinhalten (Links, Downloads, Videos) ergänzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktionelle Erstellung, Layout und die Erstellung einer E-Paper-Ausgabe (Los 1) für das Kundenmagazin der VIACTIV Krankenkasse
Postanschrift: Linienstrasse 144
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck und Versand des VIACTIV Magazins
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Web Applikation für das Kundenmagazin der VIACTIV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist
von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de