Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7821/270280
Fax: +49 7821/270225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Schutterwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Kuppenheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und die unter Punkt I.1) genannten Tochtergesellschaften den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen und Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die genaue Anzahl der benötigten Fahrzeuge ist abhängig von diversen Verkehrsausschreibungen und steht bei Abschluss des Rahmenvertrages noch nicht fest.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose.
Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot mit jeweils allen geforderten Erklärungen und Unterlagen einzureichen. Der Bieter muss nicht für alle Lose bieten. Die Vergabestelle erteilt die Zuschläge losweise. Eine Gesamtlosvergabe ist nicht vorgesehen.
Die Abrufe erfolgen durch die unter Punkt I.1) genannten Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und diese Tochtergesellschaften durch.
Die jeweiligen Auftraggeber behalten sich vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an der Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1
Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände der unter Punkt I. 1) genannten Unternehmen.
Benötigt werden dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die Solobusse müssen auf eine jährliche Laufleistung von mindestens 80.000 Kilometer ausgelegt sein.
Die Busse sollen voraussichtlich 10 bis 14 Jahre vom jeweiligen Auftraggeber betrieben werden.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des einschlägigen Lastenheftes für Voll-Niederflur-Solobusse (Teil D, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil D, Anlage 2a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil D, Anlage 4a) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ (VkBl. 2005 Seite 604) entsprechen.
Das Lastenheft aus Teil D, Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 07/2017] "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Die Solobusse müssen mindestens 35 eingetragene Fahrgastsitze (ohne Einrechnung der Klappsitze) vorweisen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 0 bis circa 50 (null bis circa vierzig, bezogen auf die Grundlaufzeit) dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1 für den Einsatz im Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr sowie die jeweils dazugehörigen Dienstleistungen.
Anzubieten sind Solobusse in der Länge von circa 12 Metern.
Insgesamt werden die Auftraggeber aber nicht mehr als circa 70 Fahrzeuge (bezogen auf die Grundlaufzeit) bestellen. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge und die Kapazitätsklassen in einer Bestellung sind abhängig vom jeweiligen, dieser Bestellung zugrundeliegenden Bedarf der Auftraggeber.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen
Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände der unter Punkt I. 1) genannten Unternehmen.
Benötigt werden dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die Gelenkbusse müssen auf eine jährliche Laufleistung von mindestens 40.000 Kilometer ausgelegt sein.
Die Busse sollen voraussichtlich 10 bis 14 Jahre vom jeweiligen Auftraggeber betrieben werden.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des einschlägigen Lastenheftes für Voll-Niederflur-Gelenkbusse (Teil D, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil D, Anlage 2b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil D, Anlage 4b) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ (VkBl. 2005 Seite 604) entsprechen.
Das Lastenheft aus Teil D, Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 07/2017] "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Die Gelenkbusse müssen mindestens 46 eingetragene Fahrgastsitze (ohne Einrechnung der Klappsitze) vorweisen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 0 bis circa 20 (null bis circa vierzig, bezogen auf die Grundlaufzeit) dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1 für den Einsatz im Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr sowie die jeweils dazugehörigen Dienstleistungen.
Anzubieten sind Gelenkbusse in der Länge von circa 18 Metern.
Insgesamt werden die Auftraggeber aber nicht mehr als circa 70 Fahrzeuge (bezogen auf die Grundlaufzeit) bestellen. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge und die Kapazitätsklassen in einer Bestellung sind abhängig vom jeweiligen, dieser Bestellung zugrundeliegenden Bedarf der Auftraggeber.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solo- und Gelenkbusse
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf Teil B (Unterlagen zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb) der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.