Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Schutterwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Kuppenheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und die unter Punkt I.1) genannten Tochtergesellschaften den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen und Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die genaue Anzahl der benötigten Fahrzeuge ist abhängig von diversen Verkehrsausschreibungen und steht bei Abschluss des Rahmenvertrages noch nicht fest.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose.
Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot mit jeweils allen geforderten Erklärungen und Unterlagen einzureichen. Der Bieter muss nicht für alle Lose bieten. Die Vergabestelle erteilt die Zuschläge losweise. Eine Gesamtlosvergabe ist nicht vorgesehen.
Die Abrufe erfolgen durch die unter Punkt I.1) genannten Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und diese Tochtergesellschaften durch.
Die jeweiligen Auftraggeber behalten sich vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an der Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1
Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände der unter Punkt I. 1) genannten Unternehmen.
Benötigt werden dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die Solobusse müssen auf eine jährliche Laufleistung von mindestens 80.000 Kilometer ausgelegt sein.
Die Busse sollen voraussichtlich 10 bis 14 Jahre vom jeweiligen Auftraggeber betrieben werden.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des einschlägigen Lastenheftes für Voll-Niederflur-Solobusse (Teil D, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil D, Anlage 2a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil D, Anlage 4a) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ (VkBl. 2005 Seite 604) entsprechen.
Das Lastenheft aus Teil D, Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 07/2017] "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Die Solobusse müssen mindestens 35 eingetragene Fahrgastsitze (ohne Einrechnung der Klappsitze) vorweisen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 0 bis circa 50 (null bis circa vierzig, bezogen auf die Grundlaufzeit) dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1 für den Einsatz im Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr sowie die jeweils dazugehörigen Dienstleistungen.
Anzubieten sind Solobusse in der Länge von circa 12 Metern.
Insgesamt werden die Auftraggeber aber nicht mehr als circa 70 Fahrzeuge (bezogen auf die Grundlaufzeit) bestellen. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge und die Kapazitätsklassen in einer Bestellung sind abhängig vom jeweiligen, dieser Bestellung zugrundeliegenden Bedarf der Auftraggeber.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Bestellzeitraum durch einseitige Erklärung gegenüber dem Hersteller einmalig um ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Der Vertrag verlängert sich entsprechend, wenn die Vergabestelle die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (12 Monate) schriftlich gegenüber dem Hersteller ausübt. Der Hersteller kann den Auftrag nicht einseitig verlängern.
1.) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wir mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
2.) Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
3.) Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
vergleiche Ziffer II.2.7)
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen
Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände der unter Punkt I. 1) genannten Unternehmen.
Benötigt werden dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE Regelung R107.
Die Gelenkbusse müssen auf eine jährliche Laufleistung von mindestens 40.000 Kilometer ausgelegt sein.
Die Busse sollen voraussichtlich 10 bis 14 Jahre vom jeweiligen Auftraggeber betrieben werden.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des einschlägigen Lastenheftes für Voll-Niederflur-Gelenkbusse (Teil D, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil D, Anlage 2b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil D, Anlage 4b) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ (VkBl. 2005 Seite 604) entsprechen.
Das Lastenheft aus Teil D, Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 07/2017] "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Die Gelenkbusse müssen mindestens 46 eingetragene Fahrgastsitze (ohne Einrechnung der Klappsitze) vorweisen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 0 bis circa 20 (null bis circa vierzig, bezogen auf die Grundlaufzeit) dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1 für den Einsatz im Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr sowie die jeweils dazugehörigen Dienstleistungen.
Anzubieten sind Gelenkbusse in der Länge von circa 18 Metern.
Insgesamt werden die Auftraggeber aber nicht mehr als circa 70 Fahrzeuge (bezogen auf die Grundlaufzeit) bestellen. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge und die Kapazitätsklassen in einer Bestellung sind abhängig vom jeweiligen, dieser Bestellung zugrundeliegenden Bedarf der Auftraggeber.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Bestellzeitraum durch einseitige Erklärung gegenüber dem Hersteller einmalig um ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Der Vertrag verlängert sich entsprechend, wenn die Vergabestelle die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (12 Monate) schriftlich gegenüber dem Hersteller ausübt. Der Hersteller kann den Auftrag nicht einseitig verlängern.
1.) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens mit der Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wir mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
2.) Anzahl der Referenzen über die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
3.) Anzahl der dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
vergleiche Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Unternehmenshistorie inklusive Angaben zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen (national und international) im Hinblick auf die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflurbussen der Klasse 1 (maximal 4 Seiten).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgaben der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers / Bieters beziehungsweise jedes Mitglieds der Bewerber- / Bietergemeinschaft (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate) in deutscher Sprache (gegebenenfalls als Originalbeleg und zusätzlich mit einer beglaubigten Übersetzung),
2. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bewerbers für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anzugeben ist der Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr,
3. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bewerbers im Hinblick auf die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflurbussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr und Fahrzeugklasse des jeweiligen Loses anzugeben auf welches sich das Unternehmen bewirbt.
4. Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Auftragsausführung eine ausreichende Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung bestehen wird.
1. Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Lieferauftrag ist vergleichbar, wenn er die Lieferung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 beinhaltet, entsprechend dem Los auf das sich das Unternehmen bewirbt. Das Unternehmen muss die Voll-Niederflur-Busse entwickelt, hergestellt, produziert und für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr ausgeliefert haben. Die Lieferung mehrerer Fahrzeuge im Rahmen einer Bestellung gilt als Referenz.
Für jedes Los sind gesonderte Referenzen vorzulegen.
Folgende Informationen sind pro Referenz anzugeben:
• Auftraggeber;
• Leistungsumfang (mindestens Angaben zur Anzahl der ausgelieferten Omnibusse der Fahrzeugklasse des jeweiligen Loses);
• Leistungszeitraum (mindestens Angaben zu Leistungsbeginn und Leistungsende und Anzahl der bestellten Busse der Fahrzeugklasse des jeweiligen Loses);
• Einsatzgebiet der Fahrzeuge (z. B. Stadtverkehr, Überlandverkehr …).
2. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement inklusive kurzer Beschreibung der Maßnahmen und Prozesse, die zur Sicherstellung der Qualität dienen. Falls vorhanden, bitte eine Kopie einer entsprechenden Zertifizierung (zum Beispiel ISO 9001 oder gleichwertig) vorlegen.
3. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Auftragsausführung anwendet. Falls vorhanden, bitte eine Kopie einer entsprechenden Zertifizierung (zum Beispiel ISO 14001 oder gleichwertig) vorlegen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine Ersatzteilversorgung über mindestens 14 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleisten, innerhalb von 24 Stunden innerhalb Baden-Württembergs sichergestellt wird.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden.
Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Sie hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des § 1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bewerbergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Siehe Vergabeunterlagen Teil A - Ausschreibungsbedingungen, Teil B - Unterlagen zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb und Teil C - Unterlagen zur Angebots- und Verhandlungsphase.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands findet ebenfalls Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf Teil B (Unterlagen zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb) der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.