Planung Umbau Waldfreibad Steinbachtalsperre Referenznummer der Bekanntmachung: 05/3003/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 32 - 34
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2251/14-512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Umbau Waldfreibad Steinbachtalsperre
Planung der Umgestaltung des Waldfreibad Steinbachtalsperre
Waldfreibad im Erholungsgebiet Steinbachtalsperre Talsperrenstraße 53881 Euskirchen Am Ortsteil Kirchheim gelegen.
Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI.
Der Auftrag wird bis LP 3 gesamt beauftragt; es folgt dann eine Beauftragung der LPen 4-8 sowie 9 sukzessive, wobei der Auftrag nach Leistungsphase 3 beendet werden kann, falls es keine politische Beschlussfassung zur Ausführung der Planungen gibt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind:
§ 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen
§ 51 HOAI Tragwerksplanung
§ 55 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Umbau Waldfreibad Steinbachtalsperre
Postanschrift: Im Graben 9
Ort: Ahnatal
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34292
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 56098097939
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen werden grundsätzlich nur dann beantwortet, wenn sie drei Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal gestellt werden.
Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYGK2
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 20
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.