Filmhaus, Technisches Monitoring einschließlich Gewährleistungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-380-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 221220-5870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Filmhaus, Technisches Monitoring einschließlich Gewährleistungsmanagement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen. Konkret sollen im Projekt "Sanierung Filmhaus" des WDR in der Kölner Innenstadt ein Technisches Monitoring und ein Gewährleistungsmanagement erbracht werden.
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen. Konkret sollen im Projekt "Sanierung Filmhaus" des WDR in der Kölner Innenstadt ein Technisches Monitoring und ein Gewährleistungsmanagement erbracht werden.
Das Technische Monitoring soll in Anlehnung an die AMEV Empfehlung Nr. 158, Technisches Monitoring 2020, umgesetzt werden. Die zur Beauftragung vorgesehenen Monitoring-Leistungen orientieren sich an den Aufgabenbeschreibungen dieser AMEV-Empfehlung und spiegeln den aktuellen Projektstand - Fertigstellung des Gebäudes im August 2024 - wider. Das Technische Monitoring dient zur Qualitätssicherung und trägt dazu bei, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen. Hierbei sind die Energieverbräuche und Lebenszykluskosten zu minimieren.
Der WDR als Betreiber soll außerdem fachliche Unterstützung sowie Organisations- und Koordinationsleistungen für die Inbetriebnahme-/Abnahme- und Start-Up-Phase einschließlich der Übernahme des Objektes von der Bauprojekt-Abteilung im Sinne einer Beratungs- und Objektbetreuungsleistung erhalten. Im Rahmen dieser wird zunächst die Umsetzung des Technischen Monitorings einschließlich dem Aufbau eines Gewährleistungsmanagements für die Gewerke der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276 im Projekt Filmhaus entwickelt und abgestimmt werden.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, Ziffer 7
der Vergabeunterlage.
Der WDR schätzt das Auftragsvolumen der Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen für die gesamte Vertragslaufzeit auf insgesamt ca. 3.600 Stunden, siehe Anlage Preisblatt.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate (2 Jahre), wobei dem WDR das zweimalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 24 Monate und nachfolgend das einmalige Recht, die Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate zu verlängern.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann von folgenden zeitlichen Meilensteinen ausgegangen werden:
Annahme Zuschlagserteilung: KW 28 / 2023
Geplante Bauwerksfertigstellung: 02.08.2024
Dauer des Gewährleistungsmanagements: Annahme 5 Jahre
Annahme Ende des Gewährleistungsmanagements: 02.08.2029
Annahme Vertragsende: 31.07.2030
s. bzgl. der Verlängerungsoptionen Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Filmhaus, Technisches Monitoring einschließlich Gewährleistungsmanagement
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG673J
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland