Filmhaus, Technisches Monitoring einschließlich Gewährleistungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-380-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Filmhaus, Technisches Monitoring einschließlich Gewährleistungsmanagement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen. Konkret sollen im Projekt "Sanierung Filmhaus" des WDR in der Kölner Innenstadt ein Technisches Monitoring und ein Gewährleistungsmanagement erbracht werden.
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen. Konkret sollen im Projekt "Sanierung Filmhaus" des WDR in der Kölner Innenstadt ein Technisches Monitoring und ein Gewährleistungsmanagement erbracht werden.
Das Technische Monitoring soll in Anlehnung an die AMEV Empfehlung Nr. 158, Technisches Monitoring 2020, umgesetzt werden. Die zur Beauftragung vorgesehenen Monitoring-Leistungen orientieren sich an den Aufgabenbeschreibungen dieser AMEV-Empfehlung und spiegeln den aktuellen Projektstand - Fertigstellung des Gebäudes im August 2024 - wider. Das Technische Monitoring dient zur Qualitätssicherung und trägt dazu bei, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen. Hierbei sind die Energieverbräuche und Lebenszykluskosten zu minimieren.
Der WDR als Betreiber soll außerdem fachliche Unterstützung sowie Organisations- und Koordinationsleistungen für die Inbetriebnahme-/Abnahme- und Start-Up-Phase einschließlich der Übernahme des Objektes von der Bauprojekt-Abteilung im Sinne einer Beratungs- und Objektbetreuungsleistung erhalten. Im Rahmen dieser wird zunächst die Umsetzung des Technischen Monitorings einschließlich dem Aufbau eines Gewährleistungsmanagements für die Gewerke der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276 im Projekt Filmhaus entwickelt und abgestimmt werden.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, Ziffer 7
der Vergabeunterlage.
Der WDR schätzt das Auftragsvolumen der Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen für die gesamte Vertragslaufzeit auf insgesamt ca. 3.600 Stunden, siehe Anlage Preisblatt.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate (2 Jahre), wobei dem WDR das zweimalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 24 Monate und nachfolgend das einmalige Recht, die Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate zu verlängern.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann von folgenden zeitlichen Meilensteinen ausgegangen werden:
Annahme Zuschlagserteilung: KW 28 / 2023
Geplante Bauwerksfertigstellung: 02.08.2024
Dauer des Gewährleistungsmanagements: Annahme 5 Jahre
Annahme Ende des Gewährleistungsmanagements: 02.08.2029
Annahme Vertragsende: 31.07.2030
s. bzgl. der Verlängerungsoptionen Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
- Schlüsselverlustschäden 150.000,00 EUR
- Bearbeitungsschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022 bzw. 2019 bis 2021, sofern die Umsatzzahlen aus 2022 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Neben den v.g. Erklärungen hat der Bieter die nachfolgenden Mindestanforderungen für Umsatz und Personal nachzuweisen.
Die Eignung des Bieters wird anhand der nachfolgenden Kriterien beurteilt:
1. a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Angabe über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Technisches Monitoring" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierbei muss der Mindestumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr mindestens 100.000 EUR netto betragen.
1. b) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Angabe über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Gewährleistungsmanagement" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierbei muss der Mindestumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr mindestens 100.000 EUR netto betragen.
2. a) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Angaben zur Mitarbeiteranzahl: Hierbei müssen mindestens 5 Mitarbeiter:innen bezüglich der besonderen Leistungsart, "Technisches Monitoring" tätig sein.
2. b) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Angaben zur Mitarbeiteranzahl: Hierbei müssen mindestens 5 Mitarbeiter:innen bezüglich der besonderen Leistungsart "Gewährleistungsmanagement" tätig sein.
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Technisches Monitoring - TMon
Dem Angebot sind durch den Bieter mindestens zwei geeignete Referenzen über
vergleichbare, ausgeführte Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen - Technisches
Monitoring für die Kostengruppe 400 nach DIN 276 - aus den letzten
höchstens 3 Jahren (ab Zeitpunkt Angebotsabgabe) beizufügen.
Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der
WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Gebäudeart:
Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen, höher technisierte Gebäude aus
den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Medizintechnik, komplexere
Büro- oder Verwaltungsbauten, oder vergleichbare Bauten.
- Gebäudegröße:
- zwei Referenzen mit jeweils mindestens 15.000 m² BGF.
- Projektkosten:
- zwei Referenzen jeweils mit Gesamtkosten in der
Kostengruppe 400 mit mindestens 15 Mio. EUR netto.
- Mindestens eine Referenz aus dem Branchenumfeld öffentliche Verwaltungen/
öffentlicher Auftraggeber, Banken oder Versicherungen.
- Durchführung des technischen Monitorings erfolgte auf Grundlage oder in Anlehnung
an eine der folgenden Normen/technischen Spezifikationen:
- AMEV Empfehlung Nr. 158, Technisches Monitoring 2020, oder AMEV
Empfehlung Nr. 135, Technisches Monitoring 2017, oder einer Vorgängernorm
mit direktem Bezug zur AMEV,
alternativ
- VDI 6039: Inbetriebnahmemanagement für Gebäude, Methoden und
Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen
alternativ
- AHO Richtlinien zum Technischen Monitoring/Inbetriebnahmemanagement
alternativ
- Monitoring gemäß dem DGNB System der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen oder einer gleichwertigen Organisation im Bereich
nachhaltiges Bauen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ausführungs-/ Leistungszeitraum
- Gebäudeart, Gebäudegröße, Gesamt-Bauprojektkosten, Branchenumfeld,
Nennung Grundlage Durchführung technisches Monitoring
- Projektkosten aller Gewerke der Kostengruppe 400 nach DIN 276 in TEUR netto
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages inklusive der Nennung der
technischen Gebäudeausrüstung sowie Nennung wesentlicher Nachunternehmer
mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz;
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Gewährleistungsmanagement - GWM
Dem Angebot sind durch den Bieter mindestens zwei geeignete Referenzen über
vergleichbare, ausgeführte Beratungs- und Objektbetreuungsleistungen - Gewährleistungsmanagement
für die Kostengruppen 300 und 400 (und ggf. 500)
nach DIN 276 - aus den letzten höchstens 3 Jahren (ab Zeitpunkt Angebotsabgabe)
beizufügen.
Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der
WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Gebäudeart:
Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen, höher technisierte Gebäude aus
den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Medizintechnik, komplexere Büro oder
Verwaltungsbauten, oder vergleichbare Bauten.
- Gebäudegröße:
- zwei Referenzen mit jeweils mindestens 15.000 m² BGF.
- Projektkosten:
- zwei Referenzen jeweils mit Gesamtkosten in den
Kostengruppen 300 nach DIN 276 mit mindestens 15 Mio. EUR netto
- zwei Referenzen jeweils mit Gesamtkosten in den
Kostengruppen 400 nach DIN 276 mit mindestens 15 Mio. EUR netto.
- Mindestens eine Referenz aus dem Branchenumfeld öffentliche Verwaltungen/
öffentlicher Auftraggeber, Banken oder Versicherungen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ausführungs-/ Leistungszeitraum
- Gebäudeart, Gebäudegröße, Gesamt-Bauprojektkosten, Branchenumfeld
- Projektkosten aller Gewerke der Kostengruppe 300 nach DIN 276 in TEUR netto
- Projektkosten aller Gewerke der Kostengruppe 400 nach DIN 276 in TEUR netto
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages inklusive der Nennung
der technischen Gebäudeausrüstung sowie Nennung wesentlicher Nachunternehmer
mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz;
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Weitere Anforderungen bzgl. der o.g. Angaben:
Insgesamt sind somit innerhalb der Eignungsprüfung mindestens 4 firmenbezogene
Referenzen einzureichen:
- zwei davon für Technisches Monitoring (TMon) und
- zwei davon für Gewährleistungsmanagement (GWM).
Sofern idealerweise nur Referenzen von Projekten eingereicht werden, bei welchen
sowohl ein Technisches Monitoring (TMon) als auch ein Gewährleistungsmanagement
(GWM) erbracht wurde, ist auch die Einreichung von mindestens
zwei Projekten ausreichend. Die gleichzeitige Erbringung der zwei Leistungsarten
TMon und GMW innerhalb eines Projektes ist jedoch keine Voraussetzung für die
Wertung der jeweiligen Referenz.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen
des Bieters" zu machen. Die Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6S8N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland