Generalsanierung Sporthalle Marienschule -Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 07/02/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Postanschrift: Im Schilderfeldchen 29
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (ZVS)
E-Mail:
Telefon: +49 225114-513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalsanierung Sporthalle Marienschule -Objektplanung Gebäude und Innenräume

Referenznummer der Bekanntmachung: 07/02/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die durch die Flutkatastrophe beschädigte Sporthalle der Marienschule soll generalsaniert werden.

Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk unmittelbar an der Marienschule errichtet.

Die Sanierung soll neben dem laufenden Schulbetrieb erfolgen, die Sporthalle ist außer Betrieb.

Die Maßnahme wird durch Fluthilfen (Förderprogramm Wiederaufbau NRW) gefördert. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:

Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 504 884.06 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:

Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Euskirchen Im Schilderfeldchen 29 53879 Euskirchen Die Planungen betreffen die

Sporthalle des Gymnasiums Marienschule

Basingstoker Ring 3

53879 Euskirchen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von

ca. 4,130 Mio. EUR netto (KG 200-600) ausgegangen

(siehe auch "Kurzbeschreibung des Projektes").

Folgende Terminplanung liegt vor:

- Planungs-/Leistungsbeginn: Mai 2023

- Beginn Ausschreibungen: August 2024

- Baubeginn: voraussichtlich November 2024.

Für die Sanierung/Umbau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:

Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1- 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Fachtechnische Lösungsansätze / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Konzept / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI,

- Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI,

- Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI,

- Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI.

Mit Vertragsunterzeichnung beauftragt der Auftraggeber (AG) den Auftragnehmer (AN) zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1 (= Leistungsphasen 1+2 gemäß § 34 HOAI).

Der AN ist verpflichtet die Leistungen weiterer Stufen zu erbringen, soweit der AG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen.

Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung von Leistungen.

- Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:

1. Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (Lph. 2)

2. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).

- Zusätzliche Leistungen gem. Anlage 4 des Vertragsentwurfes:

1. Erstellen einer Kostenschätzung in der Gliederungssystematik und der Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindesten bis zur 2. Gliederungsebene),

2. Erstellen einer Kostenberechnung nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik und Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindestens bis zur 3. Gliederungsebene).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 056-165177
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Generalsanierung Sporthalle Marienschule - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Projektgruppe Architektur + Planungs GmbH
Postanschrift: Birkenweg 24
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 504 884.06 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 504 884.06 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.

Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.

Bewerber übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.

Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags.

Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.

Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.

Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYGA8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

- Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).

Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:

- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023

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