Generalsanierung Sporthalle Marienschule -Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 07/02/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Sporthalle Marienschule -Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die durch die Flutkatastrophe beschädigte Sporthalle der Marienschule soll generalsaniert werden.
Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk unmittelbar an der Marienschule errichtet.
Die Sanierung soll neben dem laufenden Schulbetrieb erfolgen, die Sporthalle ist außer Betrieb.
Die Maßnahme wird durch Fluthilfen (Förderprogramm Wiederaufbau NRW) gefördert. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Euskirchen Im Schilderfeldchen 29 53879 Euskirchen Die Planungen betreffen die
Sporthalle des Gymnasiums Marienschule
Basingstoker Ring 3
53879 Euskirchen.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von
ca. 4,130 Mio. EUR netto (KG 200-600) ausgegangen
(siehe auch "Kurzbeschreibung des Projektes").
Folgende Terminplanung liegt vor:
- Planungs-/Leistungsbeginn: Mai 2023
- Beginn Ausschreibungen: August 2024
- Baubeginn: voraussichtlich November 2024.
Für die Sanierung/Umbau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1- 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- Jahresmittel > 500.000 EUR/a (5 Punkte)
- Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ? 250.000 EUR/a (2,5 Punkte)
- Jahresmittel < 250.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) -
Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- durchschnittlich > 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
- durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter
und > 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)
- durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden - Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierung, Bauen
im Bestand oder Modernisierung. Wenn ja, wird die Maximalpunktzahl 6 vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine mit öffentlichen
Mittel geförderte Maßnahme. Wenn ja, wird die Maximalpunktzahl 6
vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 200-600 > 4 Mio. EUR netto. Maximalpunktzahl 6 interpoliert
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 34 HOAI erbracht. Maximalpunktzahl 6 anteilig
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Wenn ja, wird die Maximalpunktzahl 6 vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der "Vergabeunterlagen C - Kriterienkatalog" zu entnehmen.
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI,
- Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI,
- Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI,
- Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI.
Mit Vertragsunterzeichnung beauftragt der Auftraggeber (AG) den Auftragnehmer (AN) zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1 (= Leistungsphasen 1+2 gemäß § 34 HOAI).
Der AN ist verpflichtet die Leistungen weiterer Stufen zu erbringen, soweit der AG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen.
Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung von Leistungen.
- Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (Lph. 2)
2. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
- Zusätzliche Leistungen gem. Anlage 4 des Vertragsentwurfes:
1. Erstellen einer Kostenschätzung in der Gliederungssystematik und der Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindesten bis zur 2. Gliederungsebene),
2. Erstellen einer Kostenberechnung nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik und Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindestens bis zur 3. Gliederungsebene).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG und § 22 LkSG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8. Eigenerklärung im Hinblick auf das russlandbezogene Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot per EU-Verordnung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Schritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 300+400, DIN 276, netto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Innenarchitekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY33P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).