BvA_Gemeinde Gundelsheim_Ertüchtigung Kläranlage Gundelsheim_IBW Referenznummer der Bekanntmachung: 108/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karmelitenstraße 11
Ort: Gundelsheim
NUTS-Code: DE24 Oberfranken
Postleitzahl: 96163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-gundelsheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Gemeinde Gundelsheim_Ertüchtigung Kläranlage Gundelsheim_IBW
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage auf ca. 4.000 EW.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Kläranlage der Gemeinde Gundelsheim An der Kläranlage 96163 Gundelsheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage auf ca. 4.000 EW.
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Die Kläranlage der Gemeinde Gundelsheim wurde 1976 für eine Ausbaugröße von 3.000 EW (Einwohnerwerten) errichtet und reinigt seither das Abwasser aus dem gesamten Gemeindegebiet. Die Belastung der Anlage ist inzwischen durch den Einwohnerzuwachs in der Gemeinde angestiegen. Zudem haben sich die Bemessungsanforderungen zwischenzeitlich geändert. Die Kläranlage kann die aktuellen Anforderungen an die Abwasserreinigung nicht mehr erfüllen. Die zur Verfügung stehenden Becken für die Belebung und die Nachklärung sind deutlich zu klein. Die technische Ausrüstung der Anlage ist insgesamt überaltert. Zudem läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die Anlage in absehbarer Zeit aus.
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Für die Neuregelung der Abwasserbeseitigung wurden insgesamt vier Alternativen untersucht. Der beigefügte Erläuterungsbericht zeigt alle vier Alternativen auf. Allerdings wurde bereits seitens der Gemeinde Gundelsheim entschieden, dass der Anschluss an die KA Bamberg nicht verwirklicht werden soll und demnach nur noch die Alternativen Nr. 1 und Nr. 2 in Betracht kommen. Der Bestand der derzeitigen Kläranlage ist soweit wie möglich zu nutzen, weshalb eine Kombination aus der Sanierung der Kläranlage mit einem Erweiterungsbau (Neubau) bevorzugt wird.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,0 Mio. EUR netto, wovon ca. 2,5 Mio. EUR netto auf die KG 300 und ca. 1,5 Mio. EUR netto auf die KG 400 entfallen. Im Vergleich zur beiliegenden Kostenschätzung wurde aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ein Faktor von ca. 30% aufgeschlagen. Fördermittel sind nicht vorgesehen.
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Die Planungen für die Ertüchtigung der Kläranlage Gundelsheim sollen alsbald nach Beauftragung beginnen. Eine Fertigstellung der Kläranlage ist für Mitte 2025 vorgesehen.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2 (IBW, TWP, TA)
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4 (IBW, TWP, TA)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7 (IBW, TA bei TWP nur Lph. 5, 6)
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9 (IBW, TA)
Planungsbeginn: 2. Quartal 2023
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Fertigstellung: 2. Quartal 2025
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfologende Unteralgen zur Verfügung gestellt:
- Erläuterungsbericht Dezember 2019
- Pläne für Alternative 1 + 2
- Verfahrenstechnische Bemessung
- Laufende Kosten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Gundelsheim_Ertüchtigung Kläranlage Gundelsheim_IBW
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 6
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY67EY
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.