D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze MSA Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arena-Str. 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze MSA
D.Live GmbH & Co KG planen im Zuge der EURO 2024 den Austausch von Business-Sitzen in der Arena unter laufendem Spielbetrieb.
Im Einzelnen:
Rückbau, Zwischenlagerung und teilweise Entsorgung von ca. 4.200 Business - und "Normal"-Sitzen in mehreren Tribünenbereichen. Planung, Installation von neuen Business-Sitzen als Einzelsitz, ca. 2.400 St. Sitzabstände Achse-Achse 50 cm und 60 cm, mit Cup-Holder, Armlehnen und optionaler Ausführung mit Sitzheizung. Rückenlehne mind. 50 cm.
Unterkonstruktion aus Stahl feuerverzinkt oder gleichwertig. Teilweiser Wiedereinbau vorhandener Business--Sitze an anderer Stelle in der Arena, ca. 1.500 St.
Stufentiefe 80 cm
Zu berücksichtigen sind die Versammlungsstättenverordnung, insbesondere die gültige Sonderbauverordnung NRW, die DFB/DFL-Richtlinien, UEFA-Vorgaben EURO 2024, Brandschutzanforderungen EN 1021-1 & EN1021-2.
Geplante Ausführungszeit: Juli - Dezember 2023
Düsseldorf
siehe kurze Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV67D9
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.