D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze MSA Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Modernisierung Business-Sitze MSA
D.Live GmbH & Co KG planen im Zuge der EURO 2024 den Austausch von Business-Sitzen in der Arena unter laufendem Spielbetrieb.
Im Einzelnen:
Rückbau, Zwischenlagerung und teilweise Entsorgung von ca. 4.200 Business - und "Normal"-Sitzen in mehreren Tribünenbereichen. Planung, Installation von neuen Business-Sitzen als Einzelsitz, ca. 2.400 St. Sitzabstände Achse-Achse 50 cm und 60 cm, mit Cup-Holder, Armlehnen und optionaler Ausführung mit Sitzheizung. Rückenlehne mind. 50 cm.
Unterkonstruktion aus Stahl feuerverzinkt oder gleichwertig. Teilweiser Wiedereinbau vorhandener Business--Sitze an anderer Stelle in der Arena, ca. 1.500 St.
Stufentiefe 80 cm
Zu berücksichtigen sind die Versammlungsstättenverordnung, insbesondere die gültige Sonderbauverordnung NRW, die DFB/DFL-Richtlinien, UEFA-Vorgaben EURO 2024, Brandschutzanforderungen EN 1021-1 & EN1021-2.
Geplante Ausführungszeit: Juli - Dezember 2023
Düsseldorf
siehe kurze Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck in den Vergabeunterlagen);
2. Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Gesamt-Umsatz (netto) sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
zu 1)
Es ist ein durchschnittlicher Netto-Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro nachzuweisen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten (Vordruck in den Vergabeunterlagen);
zu 1)
Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Projekte aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die jeweils mindestens 2.000 Neusitze in einem Stadion umfassen.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6ZG2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.