Lieferung von Netzgeräten für Bahnfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 037-23-E15
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dominkovic, Christine
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzgeräten für Bahnfahrzeuge
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung von Netzgeräten für den Stromrichter der Baureihen 13SG31 und 13SG44 für die Straßenbahntypen GTN, RNV, V6 und NGT. Die Leistungen werden als Rahmenvertrag ausgeschrieben.
Der Auftraggeber schreibt die Lieferung von Netzgeräten für den Stromrichter der Baureihe 13SG31 für den
Straßenbahntyp GTN6 und GTN8 als Rahmenvertrag aus. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer eine
jährliche Abnahmemenge von 25 Stück für die Jahre 2025 bis 2028 zu. Falls die Verlängerungsoption durch den
AG gezogen wird, beträgt die jährliche Abnahmemenge für die Jahre 2029 und 2030 ebenfalls 25 Stück. Für
das Jahr 2023 beträgt die Abnahmemenge 10 Stück und für das Jahr 2024 15 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach interner Prüfung wurde festgestellt, dass aus Gründen der Produkthaftung keine anderen Netzgeräte - als die vom Hersteller der Stromrichter zugelassenen Netzgeräte - eingesetzt werden können.
Daher wird beabsichtigt, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Hersteller der Stromrichter durchzuführen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de