Lieferung von Netzgeräten für Bahnfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 037-23-E15
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzgeräten für Bahnfahrzeuge
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung von Netzgeräten für den Stromrichter der Baureihen 13SG31 und 13SG44 für die Straßenbahntypen GTN, RNV, V6 und NGT. Die Leistungen werden als Rahmenvertrag ausgeschrieben.
Der Auftraggeber schreibt die Lieferung von Netzgeräten für den Stromrichter der Baureihe 13SG31 für den
Straßenbahntyp GTN6 und GTN8 als Rahmenvertrag aus. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer eine
jährliche Abnahmemenge von 25 Stück für die Jahre 2025 bis 2028 zu. Falls die Verlängerungsoption durch den
AG gezogen wird, beträgt die jährliche Abnahmemenge für die Jahre 2029 und 2030 ebenfalls 25 Stück. Für
das Jahr 2023 beträgt die Abnahmemenge 10 Stück und für das Jahr 2024 15 Stück.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine einseitige Vertragsverlängerungsoption zu ziehen. Hierdurch
verlängert sich der Vertrag um 2 Jahre bis zum 31.12.2030. Diese Option muss vom Auftraggeber bis zum
30.09.2029 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen
Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Dazu muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen
finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch)
aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag Referenzprojekte
anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf
Art und Umfang in der Lage ist.
Der Bewerber hat dazu mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, bei dem das hier ausgeschriebene Produkt
zum Einsatz kam.
Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbracht worden sind.
Für die
Angabe der Referenzen hat der Bewerber das zur Verfügung gestellte Formular B.VIII.1 zu verwenden.
Der Bewerber hat je Referenz die in dem Formular geforderten Angaben zu machen, insbesondere: Rolle des
Bewerbers im Referenzprojekt, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der
Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte reichen Sie die Detailbeschreibung der Referenzen über gesonderte Anlagen ein, deren Struktur den in
der Tabelle geforderten Angaben entspricht.
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen
Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, §
98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe
in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens
anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
abzugeben sind.
Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
d) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste
Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022".
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher
Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bewerber zusammen mit dem Original
eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen
siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage
ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Verpflichtungen, Dritten solche
Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der
Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten
bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bewerber die Vergabestelle auf
die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Der Bewerber wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen,
wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bewerber eine Notwendigkeit oder
Verpflichtung entsteht oder der Bewerber eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der
beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde
oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer
mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen
oder Antworten zu eingehenden Bewerberfragen informiert werden können.
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Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de