Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG) Referenznummer der Bekanntmachung: P 564

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG)

Referenznummer der Bekanntmachung: P 564
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Projekts ist die Weiterentwicklung eines NPKDNachfolgeprodukts

und die Funktionserweiterung

für die Integration in eine aktualisierte NPKD-Infrastruktur im BSI.

Da das jetzige NPKD nicht mehr weiterentwickelt werden kann und das BSI

bereits das Nachfolgeprodukt

lizenzkostenfrei aufgrund von Betriebs- und Kooperationsverträgen nutzen darf,

ist dieses an die neuen

Anforderungen anzupassen und in eine neue NPKD Infrastruktur einzugliedern.

Der Auftragnehmer (AN) erweitert die Software NPKD 3 um die vom BSI

benötigten Funktionen und versioniert

diese als Software, die im Folgenden „NPKD-NG“ bezeichnet wird. In diesem

Projekt tritt nur das BSI

als Auftraggeber (AG) ein.

Hauptziel dieses Projekts ist die Fortführung der Fachaufgabe NPKD unter

Berücksichtigung der erweiterten

nationalen und internationalen Anforderungen im Kontext der hoheitlichen

Prüfung von Reisedokumenten,

nicht nur im Bereich von eMRTD, sondern auch von digital abgesicherten

sonstigen Reise- und Nachweisdokumenten.

Das aktuelle NPKD ist dazu in das NPKD-NG zu überführen (Migration), sodass

mindestens

die Funktionalität des aktuellen NPKDs und zusätzlich Visa-Signer-Zertifikate bis

Jahresende 2022

unterstützt werden. Initial erstellt der AN gehärtete und vorkonfigurierte

Betriebssystemumgebungen für

den Betrieb des NPKD-NG und leistet bei Bedarf Integrationssupport (bei Bedarf

auch vor Ort). Auf der

gehärteten Plattform wird ein Pilotbetrieb vom AG ca. ab Mitte Juni 2022 (oder

ggf. früher) durchgeführt.

Überdies unterstützt der AN den AG mit Support- und Wartung für das NPKD-NG.

Die neuen Funktionalitäten und die gehärtete Betriebsumgebung sind vom AN

für den AG zu dokumentieren.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 8
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-400839

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 107877/2022
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Secunet Security Networks AG
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 252 800.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das

Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige

Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer

Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156

Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf

Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs.

3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht

bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135

Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Change Request Nr. 03 wir ein weiteres Arbeitspaket AP 6 eingeführt und die Beauftragung von generellem Support (AP 5) für das NPKD nach hinten verschoben.

Das AP 6 dient dazu neue Anforderungen, die aufgrund ihres Umfangs und späteren Auftretens im Projektverlauf nicht mehr in AP 4 abgebildet und bearbeitet werden können, zu adressieren.

Konkret geht es um die weitere Verbesserung des Bedienkonzepts und die Erweiterung des NPKDs um Funktionen zum Informationsgewinn.

Es sollen mit AP6 die folgenden Themen umgesetzt werden:

Es soll eine Custom-ID eingeführt werden, die auf eine standardisierte Art die wichtigsten In-formationen eines N-PKD Objekts darstellt. Dies soll bei verschiedenen Ansichten, z.B. bei Lis-ten, zu einer einfacheren Sortierung und einer einheitlichen Darstellung beitragen.

Bestätigungsdialoge bei der Erstellung von Listen, um Fehlbedienungen möglichst zu verhin-dern

CSV Export von Informationen über Zertifikate

Optimierungen des Zertifikatsberichts

Batcherstellung von Zertifikatsberichten

Optimierungen am Defect/Deviation List Template über ein erweitertes Whitelisting und zu-sätzlich auch Blacklisting

Berechnung und Speicherung von Hashes zu jedem Zertifikat in der Datenbank, um die Suche nach Zertifikaten zu vereinfachen

Folgende Themen sollen bei Bedarf auch bearbeitet werden (Option):

Übersichtlichere Darstellung im Tree-View durch die Möglichkeit auf einzelne Objekttypen filtern zu können

Hinzufügen von Subtypen zu einer gewissen Menge von Objekten in einer Aktion

Erweiterung der Filteroptionen in Listenansichten

Bevor einzelne Themen implementiert werden, sind diese zwischen Auftraggeber und Auftragnehme-rin möglichst genau zu spezifizieren. Soweit es möglich ist, soll mit einem Mock der jeweilige Umset-zungsstand visualisiert werden. Nicht genutztes Budget geht wieder in das Poolkontingent über und kann für die Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten in Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin genutzt werden.

Am Ende des Projekts übergibt der AN dem AG einen Export der abgestimmten Anforderungen für alle APs als PDF Report.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 7
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 108 800.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Secunet Sechrity Networks AG
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Mit diesem Change Request Nr. 03 wir ein weiteres Arbeitspaket AP 6 eingeführt und die Beauftragung von generellem Support (AP 5) für das NPKD nach hinten verschoben.

Das AP 6 dient dazu neue Anforderungen, die aufgrund ihres Umfangs und späteren Auftretens im Projektverlauf nicht mehr in AP 4 abgebildet und bearbeitet werden können, zu adressieren.

Konkret geht es um die weitere Verbesserung des Bedienkonzepts und die Erweiterung des NPKDs um Funktionen zum Informationsgewinn.

Es sollen mit AP6 die folgenden Themen umgesetzt werden:

Es soll eine Custom-ID eingeführt werden, die auf eine standardisierte Art die wichtigsten In-formationen eines N-PKD Objekts darstellt. Dies soll bei verschiedenen Ansichten, z.B. bei Lis-ten, zu einer einfacheren Sortierung und einer einheitlichen Darstellung beitragen.

Bestätigungsdialoge bei der Erstellung von Listen, um Fehlbedienungen möglichst zu verhin-dern

CSV Export von Informationen über Zertifikate

Optimierungen des Zertifikatsberichts

Batcherstellung von Zertifikatsberichten

Optimierungen am Defect/Deviation List Template über ein erweitertes Whitelisting und zu-sätzlich auch Blacklisting

Berechnung und Speicherung von Hashes zu jedem Zertifikat in der Datenbank, um die Suche nach Zertifikaten zu vereinfachen

Folgende Themen sollen bei Bedarf auch bearbeitet werden (Option):

Übersichtlichere Darstellung im Tree-View durch die Möglichkeit auf einzelne Objekttypen filtern zu können

Hinzufügen von Subtypen zu einer gewissen Menge von Objekten in einer Aktion

Erweiterung der Filteroptionen in Listenansichten

Bevor einzelne Themen implementiert werden, sind diese zwischen Auftraggeber und Auftragnehme-rin möglichst genau zu spezifizieren. Soweit es möglich ist, soll mit einem Mock der jeweilige Umset-zungsstand visualisiert werden. Nicht genutztes Budget geht wieder in das Poolkontingent über und kann für die Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten in Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin genutzt werden.

Am Ende des Projekts übergibt der AN dem AG einen Export der abgestimmten Anforderungen für alle APs als PDF Report.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Im Projektverlauf haben sich neue Anforderungen ergeben, die sich aufgrund ihres Umfangs und späten Auftretens nicht mehr im bisherigen Auftrag abbilden lassen. Deshalb ist eine Aufstockung des Auftragswerts um 85 PT geplant (entspricht 108.800€ zzgl. USt.). Die 108.800 € entsprechen ca. 43,04 % des initialen Auftragswert von 252.800 €. Für eine Aufstockung wwird hier deshalb eine Begründung für eine weitere Vergabe an den bestehenden Auftragnehmer gegeben:

Mit dem Projekt wurden umfangreiche Anpassungen für den Auftraggeber an mehreren Softwarekomponenten des Auftragnehmers vorgenommen. Anpassungen können nur durch den Auftragnehmer vorgenommen werden, da es sich nicht um frei zugängliche Software handelt. Somit verhindern technische und lizenzrechtliche Gründe den Wechsel des Auftragnehmers bei weiteren Arbeiten an der Software. Ein Wechsel der Software, oder des Auftragnehmers, ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die bisherigen Anpassungen komplett neu implementiert werden müssten und keine Software mit vergleichbarem Grundumfang existiert.

Mit dem Auftragnehmer ist geplant weiterhin themenorientiert, ohne Festpreis zu arbeiten, sodass die eingesetzten Mittel für den Auftraggeber effizient genutzt werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 108 800.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 361 600.00 EUR

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