Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG) Referenznummer der Bekanntmachung: P 564
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG)
Gegenstand des Projekts ist die Weiterentwicklung eines NPKDNachfolgeprodukts
und die Funktionserweiterung
für die Integration in eine aktualisierte NPKD-Infrastruktur im BSI.
Da das jetzige NPKD nicht mehr weiterentwickelt werden kann und das BSI
bereits das Nachfolgeprodukt
lizenzkostenfrei aufgrund von Betriebs- und Kooperationsverträgen nutzen darf,
ist dieses an die neuen
Anforderungen anzupassen und in eine neue NPKD Infrastruktur einzugliedern.
Der Auftragnehmer (AN) erweitert die Software NPKD 3 um die vom BSI
benötigten Funktionen und versioniert
diese als Software, die im Folgenden „NPKD-NG“ bezeichnet wird. In diesem
Projekt tritt nur das BSI
als Auftraggeber (AG) ein.
Hauptziel dieses Projekts ist die Fortführung der Fachaufgabe NPKD unter
Berücksichtigung der erweiterten
nationalen und internationalen Anforderungen im Kontext der hoheitlichen
Prüfung von Reisedokumenten,
nicht nur im Bereich von eMRTD, sondern auch von digital abgesicherten
sonstigen Reise- und Nachweisdokumenten.
Das aktuelle NPKD ist dazu in das NPKD-NG zu überführen (Migration), sodass
mindestens
die Funktionalität des aktuellen NPKDs und zusätzlich Visa-Signer-Zertifikate bis
Jahresende 2022
unterstützt werden. Initial erstellt der AN gehärtete und vorkonfigurierte
Betriebssystemumgebungen für
den Betrieb des NPKD-NG und leistet bei Bedarf Integrationssupport (bei Bedarf
auch vor Ort). Auf der
gehärteten Plattform wird ein Pilotbetrieb vom AG ca. ab Mitte Juni 2022 (oder
ggf. früher) durchgeführt.
Überdies unterstützt der AN den AG mit Support- und Wartung für das NPKD-NG.
Die neuen Funktionalitäten und die gehärtete Betriebsumgebung sind vom AN
für den AG zu dokumentieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige
Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer
Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs.
3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mit diesem Change Request Nr. 03 wir ein weiteres Arbeitspaket AP 6 eingeführt und die Beauftragung von generellem Support (AP 5) für das NPKD nach hinten verschoben.
Das AP 6 dient dazu neue Anforderungen, die aufgrund ihres Umfangs und späteren Auftretens im Projektverlauf nicht mehr in AP 4 abgebildet und bearbeitet werden können, zu adressieren.
Konkret geht es um die weitere Verbesserung des Bedienkonzepts und die Erweiterung des NPKDs um Funktionen zum Informationsgewinn.
Es sollen mit AP6 die folgenden Themen umgesetzt werden:
Es soll eine Custom-ID eingeführt werden, die auf eine standardisierte Art die wichtigsten In-formationen eines N-PKD Objekts darstellt. Dies soll bei verschiedenen Ansichten, z.B. bei Lis-ten, zu einer einfacheren Sortierung und einer einheitlichen Darstellung beitragen.
Bestätigungsdialoge bei der Erstellung von Listen, um Fehlbedienungen möglichst zu verhin-dern
CSV Export von Informationen über Zertifikate
Optimierungen des Zertifikatsberichts
Batcherstellung von Zertifikatsberichten
Optimierungen am Defect/Deviation List Template über ein erweitertes Whitelisting und zu-sätzlich auch Blacklisting
Berechnung und Speicherung von Hashes zu jedem Zertifikat in der Datenbank, um die Suche nach Zertifikaten zu vereinfachen
Folgende Themen sollen bei Bedarf auch bearbeitet werden (Option):
Übersichtlichere Darstellung im Tree-View durch die Möglichkeit auf einzelne Objekttypen filtern zu können
Hinzufügen von Subtypen zu einer gewissen Menge von Objekten in einer Aktion
Erweiterung der Filteroptionen in Listenansichten
Bevor einzelne Themen implementiert werden, sind diese zwischen Auftraggeber und Auftragnehme-rin möglichst genau zu spezifizieren. Soweit es möglich ist, soll mit einem Mock der jeweilige Umset-zungsstand visualisiert werden. Nicht genutztes Budget geht wieder in das Poolkontingent über und kann für die Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten in Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin genutzt werden.
Am Ende des Projekts übergibt der AN dem AG einen Export der abgestimmten Anforderungen für alle APs als PDF Report.
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Mit diesem Change Request Nr. 03 wir ein weiteres Arbeitspaket AP 6 eingeführt und die Beauftragung von generellem Support (AP 5) für das NPKD nach hinten verschoben.
Das AP 6 dient dazu neue Anforderungen, die aufgrund ihres Umfangs und späteren Auftretens im Projektverlauf nicht mehr in AP 4 abgebildet und bearbeitet werden können, zu adressieren.
Konkret geht es um die weitere Verbesserung des Bedienkonzepts und die Erweiterung des NPKDs um Funktionen zum Informationsgewinn.
Es sollen mit AP6 die folgenden Themen umgesetzt werden:
Es soll eine Custom-ID eingeführt werden, die auf eine standardisierte Art die wichtigsten In-formationen eines N-PKD Objekts darstellt. Dies soll bei verschiedenen Ansichten, z.B. bei Lis-ten, zu einer einfacheren Sortierung und einer einheitlichen Darstellung beitragen.
Bestätigungsdialoge bei der Erstellung von Listen, um Fehlbedienungen möglichst zu verhin-dern
CSV Export von Informationen über Zertifikate
Optimierungen des Zertifikatsberichts
Batcherstellung von Zertifikatsberichten
Optimierungen am Defect/Deviation List Template über ein erweitertes Whitelisting und zu-sätzlich auch Blacklisting
Berechnung und Speicherung von Hashes zu jedem Zertifikat in der Datenbank, um die Suche nach Zertifikaten zu vereinfachen
Folgende Themen sollen bei Bedarf auch bearbeitet werden (Option):
Übersichtlichere Darstellung im Tree-View durch die Möglichkeit auf einzelne Objekttypen filtern zu können
Hinzufügen von Subtypen zu einer gewissen Menge von Objekten in einer Aktion
Erweiterung der Filteroptionen in Listenansichten
Bevor einzelne Themen implementiert werden, sind diese zwischen Auftraggeber und Auftragnehme-rin möglichst genau zu spezifizieren. Soweit es möglich ist, soll mit einem Mock der jeweilige Umset-zungsstand visualisiert werden. Nicht genutztes Budget geht wieder in das Poolkontingent über und kann für die Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten in Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin genutzt werden.
Am Ende des Projekts übergibt der AN dem AG einen Export der abgestimmten Anforderungen für alle APs als PDF Report.
Im Projektverlauf haben sich neue Anforderungen ergeben, die sich aufgrund ihres Umfangs und späten Auftretens nicht mehr im bisherigen Auftrag abbilden lassen. Deshalb ist eine Aufstockung des Auftragswerts um 85 PT geplant (entspricht 108.800€ zzgl. USt.). Die 108.800 € entsprechen ca. 43,04 % des initialen Auftragswert von 252.800 €. Für eine Aufstockung wwird hier deshalb eine Begründung für eine weitere Vergabe an den bestehenden Auftragnehmer gegeben:
Mit dem Projekt wurden umfangreiche Anpassungen für den Auftraggeber an mehreren Softwarekomponenten des Auftragnehmers vorgenommen. Anpassungen können nur durch den Auftragnehmer vorgenommen werden, da es sich nicht um frei zugängliche Software handelt. Somit verhindern technische und lizenzrechtliche Gründe den Wechsel des Auftragnehmers bei weiteren Arbeiten an der Software. Ein Wechsel der Software, oder des Auftragnehmers, ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die bisherigen Anpassungen komplett neu implementiert werden müssten und keine Software mit vergleichbarem Grundumfang existiert.
Mit dem Auftragnehmer ist geplant weiterhin themenorientiert, ohne Festpreis zu arbeiten, sodass die eingesetzten Mittel für den Auftraggeber effizient genutzt werden.