Solingen_Quartiersarchitekt Referenznummer der Bekanntmachung: Solingen_Innenstadt_Quartiersarchitekt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Solingen
Postanschrift: Rathausplatz 3
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Solingen_Quartiersarchitekt

Referenznummer der Bekanntmachung: Solingen_Innenstadt_Quartiersarchitekt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Aufgaben der "Quartiersarchitekten" sind im Wesentlichen:

- Betrieb Quartiersbüro in der Innenstadt

- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der privaten Bausubstanz

- Beratung hinsichtlich Förderprogrammen für Gebäude-/Fassadenmodernisierung

- Durchführung von thematischen Beratungen (zum Förderangebot,

Best-Practice-Projekten, Brandschutz usw.)

- Ansprache, Sensibilisierung und Beratung von Immobilieneigentümerinnen

und -eigentümer Investoren und Projektentwicklern zu

den künftigen Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien mit leerstehendenden

Ladenlokalen welche sich innerhalb des Geltungsbereiches

des Umnutzungsbereichs befinden. Hier sind bauordnungsrechtliche

Kenntnisse des Dienstleisters elementar (Umnutzungsfonds)

- Erstgespräch mit Immobilieneigentümer und/oder Ladeninhaber in

der Immobilie - Eruierung der Sachlage und Ersteinschätzung der

Problematik: Art der zukünftigen Nutzung, Aufteilung und Grundrisse,

Belichtung, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energetische Sanierung

- Falls erforderlich: Erstellung von Umnutzungskonzepten für private

Objekte, Bestandsanalyse, Entwicklung von Nutzungsvorschlägen

zur Folgenutzung, Entwürfe für die Umnutzung oder textliche oder

skizzenhafte Empfehlung der erforderlichen Schritte um die gewünschte Zielsetzung zu erreichen; erste grobe Kosteneinschätzung

mit Einsatz von Fördermitteln

- Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Antragstellung der Fördermittel, sowie bei der späteren Verwendungsnachweisführung (Umnutzungsfonds)

- Fachliche Prüfung der eingereichten Anträge und Ermittlung der

förderfähigen Gesamtkosten und der sich daraus ergebenden Zuwendungen für die Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)

- Fachliche Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise und

Ermittlung der tatsächlich auszuzahlenden Zuwendungen für die

Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)

- Beratungen und Prüfungen von Anträgen im Rahmen des Hof- und

Fassadenprogramms

- Moderation in Prozessen, die Beratung sowie Vermittlung zwischen

den einzelnen Quartiersinteressen in der Innenstadt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 504 072.14 EUR / höchstes Angebot: 972 020.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71315000 Haustechnik
71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
71210000 Beratungsdienste von Architekten
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Solingen Innenstadt 42651 Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 "City 2030" mit neuen Perspektiven und Zielen

Die Innenstadt steht vor großen Herausforderungen. Verändertes Kaufverhalten wirkt sich auf den Einzelhandel aus, Leerstände sind die Folge. Private Immobilien haben Investitionsbedarf, Aufenthaltsqualität geht verloren. Wir müssen jetzt handeln - mutig und konsequent! Unsere Innenstadt soll wieder "Lebensort" werden! Leitfaden und Grundlage für die Neuausrichtung ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) "City 2030" (vgl. Anlagen 06 und 07). Es zeigt Strategien und Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der Solinger Innenstadt für die kommenden Jahre.

Wichtige Ziele:

- Attraktives Wohnen in der Stadt!

- Einzelhandel konzentrieren!

- Immobilien in Wert setzen!

- Leerstände beseitigen!

- Innenhöfe aufwerten!

Wie gerne wir in der Innenstadt wohnen und uns aufhalten, hängt auch vom Zustand der Gebäude und Fassaden, des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums und vom Angebot ab. Mindernutzungen und Leerstände stören. Ladenlokale können wieder mit Leben gefüllt werden, neben Handel sind auch Dienstleistungen, gastronomische Angebote oder Wohnnutzungen denkbar.

Deshalb sollen Eigentümer zukünftig bei der Sanierung oder Umnutzung ihrer Gebäude besser gefördert als bisher, ein Beratungsnetzwerk aus Fachexperten soll aufgebaut werden. Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept City 2030" wurde

im Juli 2019 als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Solinger Innenstadt gem. § 171 b Absatz 2 BauGB vom Rat der Rat der Stadt Solingen beschlossen.

Hiermit verbunden war auch die Festlegung der Innenstadt als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Absatz 1 BauGB. Die räumliche Abgrenzung des Gebietes ist den Anlagen zu entnehmen.

1.2 Aktivieren & Beraten - Umnutzungen anstoßen und planerisch begleiten

Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen des neuen "ISEK City 2030" ist die Umnutzung von ehemals einzelhandelsgenutzten Immobilien und Etablierung von neuen Nutzungen zur Belebung der Innenstadt. Die Stadt Solingen konnte im Rahmen der Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes City 2030 ergänzende Mittel aus einem Modellprojekt des Landes Fördermittel zur Stärkung der Innenstädte akquirieren, welche nun zur Umnutzung von Ladenlokalen in der Solinger Innenstadt eingesetzt werden sollen.

Um die vielfältigen Aufgaben im Rahmen des ISEK´s bewältigen zu

können soll daher ein Quartiersbüro mit externen Dienstleisternaufgebaut werden. Der Quartiersarchitekt soll als Ansprechpartner vor Ort Anliegen und Projekte Dritter gebündelt beraten und hierbei konzeptionell unterstützen.

Der Quartiersarchitekt hat ein vielfältiges Aufgabenprofil, das die Ansprache von Immobilieneigentümern und Investoren, die Entwicklung von Umnutzungskonzepten und die praktische, Anwendung des Umnutzungsfonds umfasst. Weitere Themen sind die Fördermittelberatung, zu der vor allem Instrumente der Städtebauförderung (z.B. Hof und Fassadenprogramm), die Wohnraumförderung, die energetische Quartiersentwicklung, energetische Energiesparprogramme, Denkmalförderung

sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gehören. Dabei

ist den Akteuren darzulegen, mit welchen spezifischen Fördermöglichkeiten die fehlenden immobilienwirtschaftlichen Anreize ersetzt werden können.

In diesem Rahmen soll es konkret um das neue Instrument Umnutzungsfonds WIN "Wagen-Investieren (UM)nutzen" gehen. Ziel ist es, die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale und Flächen der Gastronomie ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie mit konkreten Finanzmitteln zu unterstützen. Ziel ist es, kleinteilige, nicht mehr marktgängige Ladenlokale in Erdgeschosszonen, in denen Handel oder Gastronomie nicht mehr angesiedelt werden können oder angesiedelt werden soll, durch bauliche Anpassungen und Aufwertungen eine neue langfristige Nutzung zu ermöglichen. Für die Erprobung ist das Quartier "Untere Hauptstraße" vorgesehen, das als Umnutzungsgebiet (vgl. Anlage 08) abgegrenzt wurde. In diesem Bereich wurden 26 Immobilien identifiziert, für die für eine Umnutzung in den nächsten Jahren denkbar ist. Im Rahmen der Arbeit des Quartiersarchitekten

sollen diese Immobilien näher betrachtet, eine Umnutzung

geprüft und Eigentümer/innen angesprochen werden, um gemeinsam

nach Möglichkeiten einer Umnutzung zu suchen, diese zu skizzieren,

Planungsrechtlich abzustimmen und auf den Weg zu bringen.

Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gem. §15 VgV gewählt.

Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind daher die - nach aktuellem Kenntnisstand - erforderlichen Leistungen des "Quartiersarchitekten".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros sowie ggf. Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Quartiersarchitekten inkl. des jeweiligen beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen der ggf. weiteren handelnden Person(en) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes im Hinblick auf die Ansprache der Eigentümer und Betrieb des Quartiersbüros / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze der Bestanderfassung und Bewertung der möglichen Umnutzung bzw. des Umbaus von einzelnen Immobilien bzw. Ladenlokale ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse eines vergleichbaren Referenzprojektes / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Erstellung der Umnutzungskonzepte für einzelne Immobilien bzw. Ladenlokale inkl. Einschätzung des Kostenrahmens und Hinweis auf andere Fördertöpfe / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Wertungskennzahl = Leistungspunkte / Honorarbewertung × 10.000 / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 2, 3 und 4.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und Konditionen abgerufen.

Der Abruf der weiteren Leistungen gem. der Nr. 4.2 - 4.4 erfolgt jeweils durch separaten schriftlichen Abruf des Auftraggebers.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 080-240531
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Quartiersarchitekt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Christof Gemeiner Architekten BDA
Postanschrift: Walder Straße 24a
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40724
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21033339-0
Internet-Adresse: http://www.gemeiner-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 504 072.14 EUR / höchstes Angebot: 972 020.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6G6B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur

Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich