Solingen_Quartiersarchitekt Referenznummer der Bekanntmachung: Solingen_Innenstadt_Quartiersarchitekt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMR6S0K/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMR6S0K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Solingen_Quartiersarchitekt

Referenznummer der Bekanntmachung: Solingen_Innenstadt_Quartiersarchitekt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Aufgaben der "Quartiersarchitekten" sind im Wesentlichen:

- Betrieb Quartiersbüro in der Innenstadt

- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der privaten Bausubstanz

- Beratung hinsichtlich Förderprogrammen für Gebäude-/Fassadenmodernisierung

- Durchführung von thematischen Beratungen (zum Förderangebot,

Best-Practice-Projekten, Brandschutz usw.)

- Ansprache, Sensibilisierung und Beratung von Immobilieneigentümerinnen

und -eigentümer Investoren und Projektentwicklern zu

den künftigen Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien mit leerstehendenden

Ladenlokalen welche sich innerhalb des Geltungsbereiches

des Umnutzungsbereichs befinden. Hier sind bauordnungsrechtliche

Kenntnisse des Dienstleisters elementar (Umnutzungsfonds)

- Erstgespräch mit Immobilieneigentümer und/oder Ladeninhaber in

der Immobilie - Eruierung der Sachlage und Ersteinschätzung der

Problematik: Art der zukünftigen Nutzung, Aufteilung und Grundrisse,

Belichtung, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energetische Sanierung

- Falls erforderlich: Erstellung von Umnutzungskonzepten für private

Objekte, Bestandsanalyse, Entwicklung von Nutzungsvorschlägen

zur Folgenutzung, Entwürfe für die Umnutzung oder textliche oder

skizzenhafte Empfehlung der erforderlichen Schritte um die gewünschte Zielsetzung zu erreichen; erste grobe Kosteneinschätzung

mit Einsatz von Fördermitteln

- Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Antragstellung der Fördermittel, sowie bei der späteren Verwendungsnachweisführung (Umnutzungsfonds)

- Fachliche Prüfung der eingereichten Anträge und Ermittlung der

förderfähigen Gesamtkosten und der sich daraus ergebenden Zuwendungen für die Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)

- Fachliche Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise und

Ermittlung der tatsächlich auszuzahlenden Zuwendungen für die

Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)

- Beratungen und Prüfungen von Anträgen im Rahmen des Hof- und

Fassadenprogramms

- Moderation in Prozessen, die Beratung sowie Vermittlung zwischen

den einzelnen Quartiersinteressen in der Innenstadt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71315000 Haustechnik
71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
71210000 Beratungsdienste von Architekten
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Solingen Innenstadt 42651 Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 "City 2030" mit neuen Perspektiven und Zielen

Die Innenstadt steht vor großen Herausforderungen. Verändertes Kaufverhalten wirkt sich auf den Einzelhandel aus, Leerstände sind die Folge. Private Immobilien haben Investitionsbedarf, Aufenthaltsqualität geht verloren. Wir müssen jetzt handeln - mutig und konsequent! Unsere Innenstadt soll wieder "Lebensort" werden! Leitfaden und Grundlage für die Neuausrichtung ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) "City 2030" (vgl. Anlagen 06 und 07). Es zeigt Strategien und Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der Solinger Innenstadt für die kommenden Jahre.

Wichtige Ziele:

- Attraktives Wohnen in der Stadt!

- Einzelhandel konzentrieren!

- Immobilien in Wert setzen!

- Leerstände beseitigen!

- Innenhöfe aufwerten!

Wie gerne wir in der Innenstadt wohnen und uns aufhalten, hängt auch vom Zustand der Gebäude und Fassaden, des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums und vom Angebot ab. Mindernutzungen und Leerstände stören. Ladenlokale können wieder mit Leben gefüllt werden, neben Handel sind auch Dienstleistungen, gastronomische Angebote oder Wohnnutzungen denkbar.

Deshalb sollen Eigentümer zukünftig bei der Sanierung oder Umnutzung ihrer Gebäude besser gefördert als bisher, ein Beratungsnetzwerk aus Fachexperten soll aufgebaut werden. Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept City 2030" wurde

im Juli 2019 als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Solinger Innenstadt gem. § 171 b Absatz 2 BauGB vom Rat der Rat der Stadt Solingen beschlossen.

Hiermit verbunden war auch die Festlegung der Innenstadt als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Absatz 1 BauGB. Die räumliche Abgrenzung des Gebietes ist den Anlagen zu entnehmen.

1.2 Aktivieren & Beraten - Umnutzungen anstoßen und planerisch begleiten

Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen des neuen "ISEK City 2030" ist die Umnutzung von ehemals einzelhandelsgenutzten Immobilien und Etablierung von neuen Nutzungen zur Belebung der Innenstadt. Die Stadt Solingen konnte im Rahmen der Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes City 2030 ergänzende Mittel aus einem Modellprojekt des Landes Fördermittel zur Stärkung der Innenstädte akquirieren, welche nun zur Umnutzung von Ladenlokalen in der Solinger Innenstadt eingesetzt werden sollen.

Um die vielfältigen Aufgaben im Rahmen des ISEK´s bewältigen zu

können soll daher ein Quartiersbüro mit externen Dienstleisternaufgebaut werden. Der Quartiersarchitekt soll als Ansprechpartner vor Ort Anliegen und Projekte Dritter gebündelt beraten und hierbei konzeptionell unterstützen.

Der Quartiersarchitekt hat ein vielfältiges Aufgabenprofil, das die Ansprache von Immobilieneigentümern und Investoren, die Entwicklung von Umnutzungskonzepten und die praktische, Anwendung des Umnutzungsfonds umfasst. Weitere Themen sind die Fördermittelberatung, zu der vor allem Instrumente der Städtebauförderung (z.B. Hof und Fassadenprogramm), die Wohnraumförderung, die energetische Quartiersentwicklung, energetische Energiesparprogramme, Denkmalförderung

sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gehören. Dabei

ist den Akteuren darzulegen, mit welchen spezifischen Fördermöglichkeiten die fehlenden immobilienwirtschaftlichen Anreize ersetzt werden können.

In diesem Rahmen soll es konkret um das neue Instrument Umnutzungsfonds WIN "Wagen-Investieren (UM)nutzen" gehen. Ziel ist es, die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale und Flächen der Gastronomie ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie mit konkreten Finanzmitteln zu unterstützen. Ziel ist es, kleinteilige, nicht mehr marktgängige Ladenlokale in Erdgeschosszonen, in denen Handel oder Gastronomie nicht mehr angesiedelt werden können oder angesiedelt werden soll, durch bauliche Anpassungen und Aufwertungen eine neue langfristige Nutzung zu ermöglichen. Für die Erprobung ist das Quartier "Untere Hauptstraße" vorgesehen, das als Umnutzungsgebiet (vgl. Anlage 08) abgegrenzt wurde. In diesem Bereich wurden 26 Immobilien identifiziert, für die für eine Umnutzung in den nächsten Jahren denkbar ist. Im Rahmen der Arbeit des Quartiersarchitekten

sollen diese Immobilien näher betrachtet, eine Umnutzung

geprüft und Eigentümer/innen angesprochen werden, um gemeinsam

nach Möglichkeiten einer Umnutzung zu suchen, diese zu skizzieren,

Planungsrechtlich abzustimmen und auf den Weg zu bringen.

Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gem. §15 VgV gewählt.

Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind daher die - nach aktuellem Kenntnisstand - erforderlichen Leistungen des "Quartiersarchitekten".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros sowie ggf. Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Quartiersarchitekten inkl. des jeweiligen beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen der ggf. weiteren handelnden Person(en) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes im Hinblick auf die Ansprache der Eigentümer und Betrieb des Quartiersbüros / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze der Bestanderfassung und Bewertung der möglichen Umnutzung bzw. des Umbaus von einzelnen Immobilien bzw. Ladenlokale ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse eines vergleichbaren Referenzprojektes / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Erstellung der Umnutzungskonzepte für einzelne Immobilien bzw. Ladenlokale inkl. Einschätzung des Kostenrahmens und Hinweis auf andere Fördertöpfe / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Wertungskennzahl = Leistungspunkte / Honorarbewertung × 10.000 / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Für den Aufbau und die Arbeit der Innenstadtentwicklungsagentur stehen Mittel in den nächsten 4 Jahren zur Verfügung. Für den Aufbau und die Aufgabenwahrnehmung der Innenentwicklungsagentur ist eine Vertragslaufzeit von zunächst einem Jahr mit einer jährlichen Verlängerungsoption um weitere drei Jahre (1 + 1 + 1) vorgesehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 2, 3 und 4.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und Konditionen abgerufen.

Der Abruf der weiteren Leistungen gem. der Nr. 4.2 - 4.4 erfolgt jeweils durch separaten schriftlichen Abruf des Auftraggebers.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.

Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VVG 2021):

- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- /

Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.

- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein

vergleichbarer Nachweis

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Berufshaftpflichtversicherung,

- Auszug Handels- bzw. Berufsregister

- Nachweis über den Umsatz

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021); nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen

je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 250.000,00 EUR

- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),

- Erklärung über den "Gesamtumsatz" (Mittelwert der letzten drei

Geschäftsjahre von mind. 100.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021),

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)

- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007

Verwendung zum AG kompatibler Software zur Terminplanung

- Berufsbezeichnung Architekt/in* / Stadtplaner/in* / Bauingenieur/in* / Wirtschaftsingenieur/in* / Raumplaner/in* / Ökonom/in* (oder vergleichbar),

Nachweis von mindestens einer Referenz für eine vergleichbare Aufgabenstellung.

Vergleichbare Aufgabenstellungen sind dabei jeweils:

- Erbringung von städtebaulichen / architektonischen Leistungen im

Rahmen von Umbaumaßnahmen im Bestand und Erstellung von

Umnutzungskonzepten unter Berücksichtigung der finanziellen Umsetzbarkeit ODER

- Betreuung eines Quartiersbüros ODER

- Erbringung von Beratungsleistungen für Fassadengestaltung und

-sanierung oder baulicher Modernisierung ODER

- Erbringung von Beratungsleistungen bzw. Kenntnisse zu Fördermittelprogrammen in der Bestandssanierung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Digital über die Vergabeplattform durch 2 Personen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6S0K

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur

Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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