Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Bauleitplanung Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.03.193.40167
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Wülfrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des Kreises Mettmann
E-Mail:
Telefon: +49 2104991295
Fax: +49 2104994248
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuelfrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Bauleitplanung
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Für den Neubau ist das Bahnhofsareal
nördlich der Innenstadt vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Fläche hat im Stadtgebiet eine zentrale Lage und ist ca.
24.200 m2 groß. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Bauleitplanung (Leistungsbilder Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan) vergeben.
42489 Wülfrath
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Für den Neubau ist das Bahnhofsareal
nördlich der Innenstadt vorgesehen. Nach dem derzeit vorliegenden Raumprogramm wird für den Neubau der FRW eine Nutzfläche
von ca. 5.800 m2 erforderlich sein. Die zur Verfügung stehende Fläche hat im Stadtgebiet eine zentrale Lage und lässt eine
Verbesserung der Hilfsfristen im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan erwarten. Die in städtischem Besitz befindliche
Fläche ist ca. 24.200 m2 groß. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit belastete Gleisschotter und stillgelegte Gleisanlagen sowie ein abbruchreifes Betriebsgebäude und ein Stellwerk. In der Fläche sind Altlasten vorhanden. Im Norden grenzt der 2011 eröffnete Panoramaradweg Niederbergbahn an, im Süden die Mettmanner Straße, Baulastträger ist hier Straßen NRW. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Leistungsbilder Flächennutzungsplan (Anpassung) und Bebauungsplan nach § 18 und § 19
HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise in maximal drei Beauftragungsstufen beauftragt. Beauftragt wird in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphase 1 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Das Honorar für das Leistungsbild Flächennutzungsplan ist mit Pauschalbeträgen anzubieten. Das Honorar für das Leistungsbild Bebauungsplan soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen des
Leistungsbilds Bebauungsplan einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Stadt Wülfrath geht derzeit unverbindlich von folgenden Flächen aus: Anpassung Flächennutzungsplan: 6,5 Hektar,
Bebauungsplan: 6,5 Hektar.
Die Abrechnung des Honorars erfolgt für das Leistungsbild Bebauungsplan später nach den tatsächlich überplanten Flächen.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt wird zunächst mit Zuschlagserteilung jeweils die
Leistungsphase 1 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI (Beauftragungsstufe 1). Im Wege der Vertragserweiterung wird als Beauftragungsstufe 2 ggf. jeweils die Leistungsphase 2 der Leistungsbilder
Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI beauftragt und als Beauftragungsstufe 3 jeweils die
Leistungsphase 3 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI. Der Auftraggeber ist im
Abruf der weiteren Beauftragungsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf
Weierbeauftragung.
Besondere Leistungen und Zusatzleistung sind laut Leistungsbeschreibung zu erbringen. Die optionalen Leistungen A 1, A 2, A 3
und A 5 (vgl. Leistungsbeschreibung und Vertrag) kann der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nach seinem freiem
Ermessen beauftragen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Planungsgruppe MWM Stadtplaner Beratender Ingenieur Landschaftsarchitekt Niedermeier Siebenmorgen PartGmbB
Postanschrift: Neuenhofstraße 110
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 241938660
Internet-Adresse: http://www.plmwm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y162JV2A3
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15
Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.