Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Bauleitplanung Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.03.193.40167
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wülfrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuelfrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Bauleitplanung
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Für den Neubau ist das Bahnhofsareal
nördlich der Innenstadt vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Fläche hat im Stadtgebiet eine zentrale Lage und ist ca.
24.200 m2 groß. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Bauleitplanung (Leistungsbilder Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan) vergeben.
42489 Wülfrath
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Für den Neubau ist das Bahnhofsareal
nördlich der Innenstadt vorgesehen. Nach dem derzeit vorliegenden Raumprogramm wird für den Neubau der FRW eine Nutzfläche
von ca. 5.800 m2 erforderlich sein. Die zur Verfügung stehende Fläche hat im Stadtgebiet eine zentrale Lage und lässt eine
Verbesserung der Hilfsfristen im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan erwarten. Die in städtischem Besitz befindliche
Fläche ist ca. 24.200 m2 groß. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit belastete Gleisschotter und stillgelegte Gleisanlagen sowie ein abbruchreifes Betriebsgebäude und ein Stellwerk. In der Fläche sind Altlasten vorhanden. Im Norden grenzt der 2011 eröffnete Panoramaradweg Niederbergbahn an, im Süden die Mettmanner Straße, Baulastträger ist hier Straßen NRW. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Leistungsbilder Flächennutzungsplan (Anpassung) und Bebauungsplan nach § 18 und § 19
HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise in maximal drei Beauftragungsstufen beauftragt. Beauftragt wird in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphase 1 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Das Honorar für das Leistungsbild Flächennutzungsplan ist mit Pauschalbeträgen anzubieten. Das Honorar für das Leistungsbild Bebauungsplan soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen des
Leistungsbilds Bebauungsplan einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Stadt Wülfrath geht derzeit unverbindlich von folgenden Flächen aus: Anpassung Flächennutzungsplan: 6,5 Hektar,
Bebauungsplan: 6,5 Hektar.
Die Abrechnung des Honorars erfolgt für das Leistungsbild Bebauungsplan später nach den tatsächlich überplanten Flächen.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist ein Schätzwert. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Beauftragungsstufen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragungsstufe III nach dem genannten Termin liegen.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt wird zunächst mit Zuschlagserteilung jeweils die
Leistungsphase 1 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI (Beauftragungsstufe 1). Im Wege der Vertragserweiterung wird als Beauftragungsstufe 2 ggf. jeweils die Leistungsphase 2 der Leistungsbilder
Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI beauftragt und als Beauftragungsstufe 3 jeweils die
Leistungsphase 3 der Leistungsbilder Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach § 18 und § 19 HOAI. Der Auftraggeber ist im
Abruf der weiteren Beauftragungsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf
Weierbeauftragung.
Besondere Leistungen und Zusatzleistung sind laut Leistungsbeschreibung zu erbringen. Die optionalen Leistungen A 1, A 2, A 3
und A 5 (vgl. Leistungsbeschreibung und Vertrag) kann der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nach seinem freiem
Ermessen beauftragen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Beters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von:
Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der
Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, Angabe zu KMU und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne
von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach
MiLoG und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Abgabe entsprechender Eigenerklärungen durch Unterauftragnehmer oder
beauftragten Verleihunternehmen,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister,
8. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 08.04.2022 ("Russland-Sanktionspaket").
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine
Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben.
1. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ
verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleitplanung) der letzten drei
Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5).
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ
verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der vom Bieter erbrachten Referenzprojekte, die mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI (oder vergleichbar),
- Beauftragung und Abschluss Leistungsphasen 1 - 3 (oder vergleichbarer Leistungen),
- Honorarzone II oder höher,
- Überplante Gesamtfläche von 3 Hektar oder mehr,
- Projekt nicht älter als 5 Jahre, Satzungsbeschluss Bebauungsplan im Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2022.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes, soweit nicht konkrete Jahreszahlen genannt sind. Erforderlich ist für jedes Referenzprojekt jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Auftragsart (insbesondere auch, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte
Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar), die Angabe der überplanten Gesamtfläche, der Art des Bebauungsplans, der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr) und des Datums des
Satzungsbeschlusses.
2. Erklärung zur aktuellen Beschäftigtenzahl und zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für 2022, 2021 und 2020 des Unternehmens, der Zahl der Führungskräfte und der Anzahl der Beschäftigten mit der Qualifikation Studium mit Abschluss Dipl.-Ing.
Architekt (w/m/d)/Bauingenieur (w/m/d)/Stadtplaner (w/m/d) oder vergleichbar, je umgerechnet auf Vollzeitstellen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst
unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den
Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe
kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich
zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten, die jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI (oder vergleichbar),
- Beauftragung und Abschluss Leistungsphasen 1 - 3 (oder vergleichbarer Leistungen),
- Honorarzone II oder höher,
- Überplante Gesamtfläche von 3 Hektar oder mehr,
- Projekt nicht älter als 5 Jahre, Satzungsbeschluss Bebauungsplan im Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2022.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes, soweit nicht konkrete Jahreszahlen genannt sind. Erforderlich ist für jedes Referenzprojekt jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des
Auftrags, der Auftragsart (insbesondere auch, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der
Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte
Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar), die Angabe der überplanten Gesamtfläche, der Art des Bebauungsplans, der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel
Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr) und des Datums des
Satzungsbeschlusses.
Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Stadtplaner (jeweils w/m/d) nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Stadtplaner tätig (jeweils w/m/d) zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt,
Ingenieur oder Stadtplaner (jeweils w/m/d) nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Stadtplaner (jeweils w/m/d) tätig zu werden.
Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung von Angeboten wird jeweils unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax
bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die
fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und
Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare
verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich
über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Zur Wertung der Angebote im Rahmen der Angebotsphase dienen folgende Zuschlagskriterien:
-Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage(7) Gewichtung: 30 %
-Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 15 %
-Referenzen Projektleitung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 15 %
Honorarangebot (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 40 %
8. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YWTZQQESF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15
Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.