Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 129-411008)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 30.31
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: D-33102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 5251123341
Fax: +49 5251123399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nph.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Der nph beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen
öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem
Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 7 Jahren ab Betriebsbeginn
(Abschnitt II.3) erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste
des Linienbündels 10 Egge:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von
§ 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich
Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens
an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte
Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte
beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich
Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots
oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten bei Abschnitt II.2) angegebene
Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors
reduzieren oder erweitern. Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG
i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6
Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
0,83 Mio. Nutzkilometer pro Kalenderjahr (ohne Bürgerbus, ALF-Kilometer zu 35% gewertet)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 7 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) erteilt werden.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 5 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.2.7) erteilt werden.