On-Demand-Plattform bei der SWEG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 117-366985)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
On-Demand-Plattform bei der SWEG
Auftraggeber ist mit der Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im folgenden auch Vergabestelle oder Auftraggeber genannt) ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter- und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Hauptsitz ist Lahr / Schwarzwald. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg (95 Prozent) sowie der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis (jeweils 2,5 Prozent).
Die SWEG ist Partner vieler Kommunen in Baden-Württemberg und trägt maßgeblich zur Sicherstellung der verkehrlichen Daseinsfürsorge im Land bei. Die Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträgerschaft für die Regionalverkehre übernehmen größtenteils die Landkreise sowie kreisfreie Städte. Neben dem Betrieb von Regionallinien im ländlichen und suburbanen Raum, betreibt die SWEG unter anderem in folgenden Kommunen den Stadtverkehr: Bad Mergentheim, Sinsheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Neuenburg, Lörrach, Weil am Rhein, Rastatt und Karlsruhe. Bei der SWEG arbeiten mehr als 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit rund 470 Omnibussen und 130 Schienenfahrzeugen trägt die Gesellschaft dazu bei, dass Menschen nachhaltig mobil sein können. Daher besteht auf Seiten des Auftraggebers ein besonderes Interesse daran, durch digitale Zugänge Barrieren zum ÖPNV abzubauen und dadurch den Umstieg weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel aktiv zu unterstützen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
4. Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Ausführung eine Haftpflichtversicherung bestehen wird. Für Personenschäden ist mindestens eine Deckung von 50 Mio. Euro (mindestens 7,5 Mio. Euro pro geschädigter Person) und für Sach- und Vermögensschäden eine Deckung von 50 Mio. Euro vorzusehen.
4. Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Ausführung eine Haftpflichtversicherung bestehen wird. Für Personenschäden ist mindestens eine Deckung von 10 Mio. Euro (mindestens 5 Mio. Euro pro geschädigter Person) und für Sach- und Vermögensschäden mindestens eine Deckung von 10 Mio. Euro vorzusehen.