On-Demand-Plattform bei der SWEG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
On-Demand-Plattform bei der SWEG
Auftraggeber ist mit der Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im folgenden auch Vergabestelle oder Auftraggeber genannt) ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter- und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Hauptsitz ist Lahr / Schwarzwald. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg (95 Prozent) sowie der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis (jeweils 2,5 Prozent).
Die SWEG ist Partner vieler Kommunen in Baden-Württemberg und trägt maßgeblich zur Sicherstellung der verkehrlichen Daseinsfürsorge im Land bei. Die Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträgerschaft für die Regionalverkehre übernehmen größtenteils die Landkreise sowie kreisfreie Städte. Neben dem Betrieb von Regionallinien im ländlichen und suburbanen Raum, betreibt die SWEG unter anderem in folgenden Kommunen den Stadtverkehr: Bad Mergentheim, Sinsheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Neuenburg, Lörrach, Weil am Rhein, Rastatt und Karlsruhe. Bei der SWEG arbeiten mehr als 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit rund 470 Omnibussen und 130 Schienenfahrzeugen trägt die Gesellschaft dazu bei, dass Menschen nachhaltig mobil sein können. Daher besteht auf Seiten des Auftraggebers ein besonderes Interesse daran, durch digitale Zugänge Barrieren zum ÖPNV abzubauen und dadurch den Umstieg weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel aktiv zu unterstützen.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Rheinstrasse 8
77933 Lahr / Schwarzwald
Im Fokus des Vorhabens steht die Weiterentwicklung eines ökologischen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV), welcher neue flexible Mobilitätsformen, wie etwa On-Demand-Shuttle-Verkehre, zur Ergänzung des ÖPNV-Angebots einsetzt und in einem ganzheitlichen Ansatz in das ÖPNV-System einbindet. Übergeordnete Zielsetzung ist eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNVs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) durch Verdichtung des Verkehrsangebots, besonders auch durch eine Ausweitung in Randzeitlagen sowie der Abbau von Nutzungsbarrieren. Nicht zuletzt wird davon auch ein signifikanter Beitrag zur Reduktion von Luftschadstoffen erwartet.
Hierzu wird im Rahmen des Projektes eine zentrale On-Demand-Plattform zur Planung, Information, Buchung (Auftrags- und Fahrtverwaltung), Disposition / Vermittlung und Fahrtenbündelung von On-Demand-Verkehren in Baden-Württemberg und angrenzenden Landkreisen geschaffen und für den Fahrgast-Zugang mit dem elektronischen Fahrplanauskunftssystem EFA Baden-Württemberg verbunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Unternehmenshistorie inklusive Angaben zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen im Hinblick auf die Implementierung einer On-Demand-Plattform (maximal 4 Seiten).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgaben der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers / Bieters beziehungsweise jedes Mitglieds der Bewerber- / Bietergemeinschaft (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage oder aktuelle Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Creditreform, CRIF …) mit einem entsprechenden Bonitätsindex und positiver Einstufung des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate) in deutscher Sprache (gegebenenfalls als Originalbeleg und zusätzlich mit einer beglaubigten Übersetzung),
2. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bewerbers für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anzugeben ist der Jahresgesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr,
3. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bewerbers im Hinblick auf die Implementierung von einer On-Demand-Plattform aus vergleichbaren Projektaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben.
4. Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Ausführung eine Haftpflichtversicherung bestehen wird. Für Personenschäden ist mindestens eine Deckung von 50 Mio. Euro (mindestens 7,5 Mio. Euro pro geschädigter Person) und für Sach- und Vermögensschäden eine Deckung von 50 Mio. Euro vorzusehen.
1. Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Projektaufträge der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist, wobei mindestens ein Projekt davon noch in Betrieb sein muss. Ein Projektauftrag ist vergleichbar, wenn er die Implementierung einer On-Demand-Plattform, die Wartung und Pflege sowie die Weiterentwicklung beinhaltet.
Folgende Informationen sind pro Referenz anzugeben:
• Auftraggeber;
• Leistungsumfang (mindestens Angaben zur Größe des bedienten Verkehrsgebietes (Bediengebiete und Anzahl der Fahrzeuge);
• Leistungszeitraum (mindestens Angaben des Leistungsbeginns und des Leistungsendes);
• Angaben über die Branche des Auftraggebers (zum Beispiel Industrie, Verkehr, Öffentliche Verwaltung …).
2. Vorlage eines Nachweises, dass ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN 9001 vorliegt.
siehe Teil D - Vertrag mit Softwarehersteller
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Sie hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des § 1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bewerbergemeinschaft gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bewerbergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Für die abzugebende Erklärung ist Punkt 1 der Unterlage zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Teil B) auszufüllen und von allen Parteien zu unterschreiben.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Die Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland muss berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.