Studie zu wirtschaftl. Auswirkungen des E-Lending in öffentl. Bibliotheken auf den Publikumsmarkt Referenznummer der Bekanntmachung: 244-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Graurheindorfer Str. 198
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289968113525
Fax: +49 02289968155311
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien
Abschnitt II: Gegenstand
Studie zu wirtschaftl. Auswirkungen des E-Lending in öffentl. Bibliotheken auf den Publikumsmarkt
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Studie, um die Auswirkungen des E-Lending sowohl auf den Publikumsmarkt als auch im Vergleich zur Ausleihe von Print-Büchern zu untersuchen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Studie, um die Auswirkungen des E-Lending sowohl auf den Publikumsmarkt als auch im Vergleich zur Ausleihe von Print-Büchern zu untersuchen. Mit der Studie sollen Erkenntnisse über den Status quo gewonnen werden, auch um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung für die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zu schaffen. Das Forschungsvorhaben fokussiert sich dabei auf Fragen der wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.