Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestr. 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2261/88-1008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule, Fritz-Rau-Str. 1, 51674 Wiehl
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Mittagsverpflegung und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Postanschrift: Büchlerhausen 14
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: