Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestr. 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2261/88-1008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule, Fritz-Rau-Str. 1, 51674 Wiehl
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten.
Es besteht die Option auf dreimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Schuljahr, d.h. für die Schuljahre 2024/25, 2025/26, 2026/27. Die Verlängerung wird dem Unternehmer vom Kreis schriftlich bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres (31.01.2024; 31.01.2025; 31.01.2026) mitgeteilt. Ohne schriftliche Mitteilung des Kreises endet der Vertrag automatisch zum letztgenannten Zeitpunkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Zulassung nach EU-Hygienerecht (Zulassung nach Verordnungen(EG) 852/2004 und 853/2004 oder aktueller)
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
3. - Bescheinigung(en) (Zertifizierungen) nach Art. 29 EG-ÖOK-BASIS-VERORDNUNG Nr. 834/2007, auch „EG-Öko-Verordnung“ genannt
- Bescheinigung (Zertifizierung) auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung
Die Bieter können als Nachweis auch gleichwertige Zertifikate einreichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Dies bedeutet, dass der Bieter entsprechende Unterlagen einzureichen hat, aus welchen eine Gleichwertigkeit der Zertifikate zu den angeforderten Unterlagen nachvollziehbar ist.
Die v.g. Bescheinigungen können bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht über die geforderten Zertifikate verfügen, so können diese auch erst nach der Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar unter folgender Maßgabe:
Die Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung (en) (Zertifizierung(en)) nach der EG-Öko-Verordnung/ auf Basis des „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ unaufgefordert zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung (en) (Zertifizierung (en)) spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
mind. 3.000.000,-€ Euro für Personen-/Sachschäden
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers – insbesondere im Bereich der Verpflegung geistig behinderter bzw. schwerst-mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher (soweit vorhanden)
2. Erst- und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
3. Nachweis einer Hygieneschulung
4. alle 2 Jahre Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: