Veranstaltungsagentur für Präsenz-, Hybrid- sowie digitale Veranstaltungen in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 113/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedyallee 50
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsagentur für Präsenz-, Hybrid- sowie digitale Veranstaltungen in Deutschland
Der DAAD führt jährlich rund 600 Veranstaltungen durch. Für eine Anzahl von ca. 15 Veranstaltungen pro Jahr wird die Unterstützung einer externen Veranstaltungsagentur (Auftragnehmer) gesucht, die Dienstleistungen für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen übernimmt: Dazu gehören unter anderem das Teilnehmendenmanagement, das Referierendenmanagement, die Koordination von Fremdleistungen oder die Produktion von Veranstaltungsmaterial.
Die Veranstaltungen finden in Präsenz statt, aber auch hybride und digitale Formate sind möglich. Bei den ein- bis mehrtägigen Veranstaltungen handelt es sich um Tagungen, Konferenzen und Kongresse mit und ohne Ausstellungen bzw. Messestände. Die Zielgruppen setzen sich zusammen aus Geförderten und ehemaligen Geförderten des DAAD (Alumni), aus Hochschulvertreter*innen oder Vertreter*innen der geldgebenden Ministerien oder anderen Wissenschaftsorganisationen. Je nach Veranstaltungsformat werden 50 bis 500 Teilnehmende aus dem In- und Ausland erwartet.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Bonn bzw. bundesweit
Der DAAD führt jährlich rund 600 Veranstaltungen durch. Für eine Anzahl von ca. 15 Veranstaltungen pro Jahr wird die Unterstützung einer externen Veranstaltungsagentur (Auftragnehmer) gesucht, die Dienstleistungen für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen übernimmt: Dazu gehören unter anderem das Teilnehmendenmanagement, das Referierendenmanagement, die Koordination von Fremdleistungen oder die Produktion von Veranstaltungsmaterial.
Die Veranstaltungen finden in Präsenz statt, aber auch hybride und digitale Formate sind möglich. Bei den ein- bis mehrtägigen Veranstaltungen handelt es sich um Tagungen, Konferenzen und Kongresse mit und ohne Ausstellungen bzw. Messestände. Die Zielgruppen setzen sich zusammen aus Geförderten und ehemaligen Geförderten des DAAD (Alumni), aus Hochschulvertreter*innen oder Vertreter*innen der geldgebenden Ministerien oder anderen Wissenschaftsorganisationen. Je nach Veranstaltungsformat werden 50 bis 500 Teilnehmende aus dem In- und Ausland erwartet.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Veranstaltungsagentur für Präsenz-, Hybrid- sowie digitale Veranstaltungen in Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.