Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller
Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen von Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 407.790 Stück abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Los 1: 9960/22/VV : 4 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller) Los 2: 9960/22/VV : 5 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller) Los 3: 9960/22/VV : 6 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen) Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller
Postanschrift: Einsteinstraße 12
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.