Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller
Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen von Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge
von 407.790 Stück abgerufen werden.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.
Los 1: 9960/22/VV : 4 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:
Tintenpatronen Originalhersteller)
Los 2: 9960/22/VV : 5 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:
Tonerkartuschen Originalhersteller)
Los 3: 9960/22/VV : 6 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:
Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative
Tintenpatronen und Tonerkartuschen)
Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Der Jahresumsatz muss mindestens 2.700.000,00 EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Der Mindestumsatz ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen ein.
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Es muss sich bei den eingereichten Referenzen um abgeschlossene Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 250.000 € handeln.
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Hersteller-Autorisierung
Weisen Sie nach, dass Sie zertifizierter Partner und / oder autorisierter Händler der nachfolgend genannten Hersteller sind:
- Brother
- HP
- Lexmark
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie).
3) Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
Weisen Sie nach, dass das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige europäische Rechtsvorschrift ist und die Erstbehandlung in einer zertifizierter Erstbehandlungsanlage nach § 21 ElektroG oder gleichwertiger europäischer Rechtsvorschrift durchgeführt wird.
Sofern Sie die Entsorgung nicht selbst durchführen, ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.
4) Zertifizierung Rücknahmesystem
Weisen Sie nach, dass alle am Rücknahmesystem, d.h. an der Entsorgung (Beseitigung und Verwertung) bzw. Wiederverwendung beteiligten Unternehmen nach DIN EN ISO 14001:2015-11 oder gleichwertiger Art zertifiziert sind. Die reine Abholung an den Dienststellen ist hiervon nicht umfasst.
Sofern nicht nur Sie am Rücknahmesystem beteiligt sind, ist für jedes beteiligte Unternehmen eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv/ Stasi-Unterlagen-Archiv
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundespolizeidirektion München
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Deutsches Institut für Ernährungsforschung
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Generalzolldirektion, DI.B.17 (ZKA)
Generalzolldirektion, DII.A.15 (Neustadt/W.)
Generalzolldirektion, DII.A.18 (BWZ)
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Institut für Mittelstandsforschung Bonn
International Tracing Service
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunstverwaltung des Bundes
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH
Max Rubner-Institut
Max-Delbrück-Center
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch - Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Statistisches Bundesamt
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Standort Dresden
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.