Maßnahme E-Payment: Entwicklungsleistungen für die Software ePayBL Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.06 - 9977/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme E-Payment: Entwicklungsleistungen für die Software ePayBL
Vertragsgegenstand sind Entwicklungs- und Supportleistungen im Applikationsmanagement für die Software ePayBL.
Der Bund ist für die Entwicklung der bundesspezifischen Schnittstellen und für die Anbindung an die Software ePayBL zuständig. Im Rahmen der Vertragslaufzeit ist geplant, dass gegebenenfalls notwendi-ge Anpassungen an der Bezahlplattform implementiert werden, Softwareanalysen im Rahmen der Fehlerbehebung durchgeführt werden und gegebenenfalls der Bedarfsträger im 2nd und 3rd -Level Support unterstützt wird. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 4.100 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahme E-Payment: Entwicklungsleistungen für die Software ePayBL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.