Maßnahme E-Payment: Entwicklungsleistungen für die Software ePayBL Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.06 - 9977/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme E-Payment: Entwicklungsleistungen für die Software ePayBL
Vertragsgegenstand sind Entwicklungs- und Supportleistungen im Applikationsmanagement für die Software ePayBL.
Der Bund ist für die Entwicklung der bundesspezifischen Schnittstellen und für die Anbindung an die Software ePayBL zuständig. Im Rahmen der Vertragslaufzeit ist geplant, dass gegebenenfalls notwendi-ge Anpassungen an der Bezahlplattform implementiert werden, Softwareanalysen im Rahmen der Fehlerbehebung durchgeführt werden und gegebenenfalls der Bedarfsträger im 2nd und 3rd -Level Support unterstützt wird.
Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 4.100 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden.
Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 1.500.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teil-nahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1. Referenzen:
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Wert des Auftrages
- Leistungsumfang in Personentage
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
- mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB,
- der Leistungsumfang der Referenzen muss mindestens 150.000,00 € betragen
- Leistungsumfang von mindestens 100 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teil-nahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2. Beschäftigtenzahl
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitenden pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird eine Anzahl von mindestens 15 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis durch Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
3. Qualitätsmanagement
Bitte fügen Sie den Unterlagen ein gültiges Zertifikat gem. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 (Qualitätsma-nagement) oder gleichwertig bei.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) abrufberechtigter Bedarfsträger:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
2) Neben Erklärungen und Nachweisen zur Eignung sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklaerung_Ausschlussgruende
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Anlage_Unternehmensdaten
- Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
- Eigenerklärung_Verpflichtungsgesetz
- Verpflichtung_VS-NfD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.